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Letzter Entwurf der Affero GPLv3

Lizenztext enthält gegenüber GPLv3 einen zusätzlichen Absatz. Die Free Software Foundation (FSF) hat den zweiten und gleichzeitig letzten Entwurf der GNU Affero General Public License v3 (AGPLv3) vorgelegt. Er entspricht der fertigen Fassung der GPLv3 und enthält eine zusätzliche Regel für Software, die über ein Netzwerk verwendet wird.
/ Julius Stiebert
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Ursprünglich wurde die Affero GPL entwickelt, damit jeder den Quelltext von Webanwendungen erhalten und verändern kann. Die damals aktuelle GPLv2 wurde für die Lizenz, die extra für das Affero-Projekt(öffnet im neuen Fenster) geschrieben wurde, nur leicht erweitert. Nach einem ersten Entwurf im Juni 2007 liegt nun der zweite und letzte Entwurf der AGPLv3(öffnet im neuen Fenster) vor, der auf der finalen Fassung der GPLv3 basiert.

Die AGPLv3 unterscheidet sich von der GPLv3 nur durch den ersten Absatz von Punkt 13. Darin ist festgelegt, dass bei Software, die über ein Netzwerk genutzt wird – also beispielsweise Webanwendungen -, eine Möglichkeit bestehen muss, den Quelltext kostenlos von einem Server herunterladen zu können. Dies gilt auch, wenn es sich um eine geänderte Fassung einer allgemein erhältlichen Software handelt. Dieser Absatz soll im zweiten Entwurf klarer sein, um nicht nur auf Webanwendungen mit grafischer Oberfläche, sondern auf jegliche Netzwerkdienste bezogen werden zu können, etwa HTTP- und IMAP-Server.

Der Rest des Lizenztextes ist mit der GPLv3 identisch und umfasst so dieselben Änderungen in Bezug auf Internationalisierung, Softwarepatente und Ähnliches. Außerdem ist auch die AGPLv3 kompatibel zu der Apache-Lizenz 2.0.

Der zweite Entwurf der AGPLv3 steht ab sofort zur Diskussion(öffnet im neuen Fenster) , ein Termin für die fertige Fassung wurde noch nicht festgelegt.


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