SCO ist enttäuscht
So stellt SCO in seiner offiziellen Stellungnahme zum Urteil im Streit mit Novell zunächst einmal fest, was von dem Gerichtsurteil nicht betroffen ist. So halte SCO noch immer die Rechte an den nach der Übernahme von Unix von Novell selbst entwickelten Technologien. Dies schließe alle UnixWare-Versionen seit 1995 bis heute sowie nennenswerte Teile von SCO UnixWare Gemini 64 ein.
Zudem verfügt SCO weiterhin über eine exklusive Lizenz an der Marke UnixWare, die mittlerweile der Open Group gehört. Auch der OpenServer und die in den letzten Jahren entwickelten Mobil-Server-Plattformen seien weiterhin Eigentum von SCO.
Darüber hinaus habe das Gericht SCOs Anschuldigungen gegen Novell wegen eines Verstoßes gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot nicht zurückgewiesen. SCO wirft Novell vor, mit der Übernahme von SuSE in Konkurrenz zu SCO getreten zu sein, obwohl die Unternehmen mit der Übernahme von Unix ein Wettbewerbsverbot vereinbart hätten. Dieser Punkt wird also noch gerichtlich entschieden.
Dennoch räumt selbst SCO ein, dass das Gericht in wichtigen Punkten zu Gunsten von Novell entschieden habe. Allerdings sei der Fall noch nicht abschließend durch das Justizsystem geprüft worden. SCO will nun die weiteren Möglichkeiten in der Sache untersuchen.