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Breitbandversorgung auf dem Lande wird vom Bund gefördert

10 Millionen Euro für den Abbau von Unterversorgungen reserviert. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) verhandelt derzeit mit den zuständigen Länderministerien darüber, wie die Förderung von schnellen Internetzugängen in bisher un- oder unterversorgten ländlichen Gemeinden ab 2008 realisiert werden kann. Hierfür sind 10 Millionen Euro im Haushaltsentwurf 2008 eingeplant.
/ Andreas Donath
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Der Parlamentarische Staatssekretär im federführenden Bundesministerium Dr. Gerd Müller begrüßte, dass Bund und Länder ihre Aktivitäten zur Überwindung der digitalen Kluft verstärken und aufeinander abstimmen wollen.

Dr. Müller: "Das Thema Breitbandversorgung wird zu einem immer wichtigeren Standortfaktor. Gemeinden, die sich um Unternehmensansiedlungen, Arbeitsplätze und familienfreundliche Lebensbedingungen bemühen, sind eindeutig im Vorteil, wenn ihr Infrastrukturangebot auch schnelle Internetzugänge umfasst. Es gibt heute kaum noch jemanden, der nicht von der ‚virtuellen Mobilität’ des Internets profitiert."

Die Bundesregierung will den Ausbau der Breitbandinfrastruktur weiterhin vornehmlich durch den Markt bestimmen lassen. Wo keine Nachfrage besteht, dort soll auch kein kostspieliges Angebot aufgebaut werden. "Wir wollen uns um die Fälle kümmern, wo es Nachfrage gibt, wo diese Nachfrage aber nicht ausreicht, um eine Versorgungslösung umzusetzen, die sich von Anfang wirtschaftlich rechnet" , betonte der Staatssekretär.

Der Bund hat für das Jahr 2008 10 Millionen Euro an zusätzlichen Mitteln eingeplant und den Ländern vorgeschlagen, diese innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) zweckgebunden für die Breitbandförderung zu verwenden. Nach den Regeln der GAK, die eine Mitfinanzierung der Länder erfordern, stünden somit 2008 insgesamt 16,6 Millionen Euro an Fördermitteln für diese Maßnahme zur Verfügung.

Die Länder werden bis Ende 2007 entscheiden, ob sie die Breitbandförderung anbieten und die Antragsmodalitäten im Einzelnen bekannt geben. Als Antragsteller sind nach derzeitigem Beratungsstand Kommunen vorgesehen.


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