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Österreich: Abgeordneter will Straffreiheit für Filesharing

"Musikindustrie will offenbar zurück ins Mittelalter". Im Anschluss an eine Diskussionsveranstaltung zum Thema "P2P-Tauschbörsen – wie eine Lobby pauschal eine Generation kriminalisiert" in Wien hat der österreichische Landtagsabgeordnete Siegi Lindenmayr gefordert, "das Downloaden für den Privatgebrauch [müsse] unverändert straffrei bleiben" .
/ Jens Ihlenfeld
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Am 31. Juli veranstaltete der Bürgerrechtsverein quintessenz(öffnet im neuen Fenster) im Wiener Museumsquartier(öffnet im neuen Fenster) eine Diskussionsrunde über aktuelle Fragen der Musiknutzung und der Kriminalisierung durch die Musikindustrie. In einem Vortrag informierte die Anwältin und Datenschützerin Birke Schönknecht unter anderem über die rechtlichen Entwicklungen und die realen Gefahren beim Filesharing im Internet. In Anschluss an den Vortrag fand eine Diskussion statt.

Ausgelöst durch die Veranstaltung, ist der österreichische Landtagsabgeordnete Siegi Lindenmayr(öffnet im neuen Fenster) (SPÖ) in die Offensive gegangen und hat in Österreich Straffreiheit für Filesharing gefordert. In einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) erklärte er: "Filesharing von Musikdateien über das Internet ist juristisch nach wie vor weder Verbrechen noch Raub, wie es uns fälschlicherweise in drastischen Werbespots vorgemacht wird."

Er warf der Musikindustrie eine rückwärts gewandte Haltung vor: "In der Zeit vor Erfindung des Buchdruckes wurden Bücher in Handarbeit von Geistlichen kopiert, ein Mönch kam im Laufe seines Lebens auf maximal 15 Bücher. Diese für Verleger goldenen Zeiten wünscht sich offenbar die Musikindustrie zurück, wenn man sich die aktuellen psychologischen Abschreckungskampagnen vor Augen führt" . Die tatsächliche Rechtslage sähe jedoch so aus, dass "interessanterweise in Österreich höhere Strafen wegen Verleumdung verhängt werden könnten als gegen Verstöße gegen das Urheberrecht."

Gerade auch im Hinblick auf die von der EU im April beschlossene Richtlinie zur verbesserten Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum ( IPRED2 ) forderte Lindenmayr: "Das Downloaden für den Privatgebrauch muss unverändert straffrei bleiben, die Musikindustrie soll ihr Managementversagen der letzten Jahre und das lange Verschlafen moderner Technologien nicht am Rücken ihrer eigenen Konsumenten abreagieren" . [Robert A. Gehring]


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