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US-Abgeordneter will Copyright drastisch verschärfen

Haftstrafen für versuchte Urheberrechtsverletzung angedroht. Steve Chabot, Republikaner aus Ohio und Mitglied des Repräsentantenhauses hat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem die Strafvorschriften im US-Urheberrecht drastisch verschärft werden sollen. Unter Umständen droht sogar lebenslange Haft.
/ Jens Ihlenfeld
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Der Gesetzentwurf mit dem Kürzel H.R. 3155(öffnet im neuen Fenster) hat es in sich. In den meisten Fällen sollen die bisherigen Höchstgrenzen für Haftstrafen bei krimineller Urheberrechtsverletzung verdoppelt werden. Der Versuch der Urheberrechtsverletzung soll künftig mit Haft bestraft werden können und bei gemeinschaftlich geplanten Taten könnte auch für geringfügige Beihilfe das volle Strafmaß angewandt werden.

Die Electronic Frontier Foundation kritisiert den Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster). Sollte er wie vorgesehen umgesetzt werden, könnten sich die gesetzlichen Entschädigungszahlungen bei zivilrechtlich geahndeter Urheberrechtsverletzung vervielfachen. Bisher werden die gesetzlichen Entschädigungen pro illegal genutztem Werk berechnet. Mit H.R. 3155 stünde es den Richtern in Zukunft frei, die vollen Entschädigungen für jedes Teil eines illegal genutzten Werks zuzuerkennen. Den Unterschied macht die EFF am Beispiel eines Musikalbums deutlich. Während das Gesetz das komplette Album als Werk ansieht, besteht dieses aus mehreren Musikstücken. Statt "nur" Entschädigung für das ganze Album müsste ein Urheberrechtsverletzer in Zukunft möglicherweise für jedes einzelne Musikstück die volle Entschädigung in Höhe von 750,- US-Dollar bis 30.000 US-Dollar zahlen.

Begrüßt wurde der Gesetzentwurf von der im Mai 2007 gegründeten Lobby-Organisation The Copyright Alliance(öffnet im neuen Fenster). Deren Leiter, Patrick Ross, lobte Steve Chabot "für seine Bemühungen, die Durchsetzung der Rechte von Kreativen zu stärken und mehr Ressourcen [dafür] zu Verfügung zu stellen."

Mit seinem Gesetzentwurf tritt Chabot in die Fußstapfen des gegenwärtig wegen mutmaßlicher Verfehlungen im Amt von einem Amtsenthebungsverfahren bedrohten(öffnet im neuen Fenster) US-Justizministers Alberto Gonzales. Noch in seinem ersten Jahr im Amt des Justizministers hatte Gonzales im November seinen Entwurf für den "Intellectual Property Protection Act of 2005" vorgelegt.

Im ersten Anlauf fand Gonzales für seinen Vorschlag nicht viel Unterstützung. Doch im Lauf des Jahres 2006 konnten sich einige einflussreiche Abgeordnete im Repräsentantenhaus dafür erwärmen. Lamar Smith(öffnet im neuen Fenster), republikanischer Vorsitzender des Unterausschusses für geistiges Eigentum im Repräsentantenhaus, und James Sensenbrenner(öffnet im neuen Fenster), Vorsitzender des Justizausschusses, nahmen sich zusammen mit dem Republikaner Howard Coble Gonzales’ Entwurf an. Der Gesetzentwurf wurde Ende Juli 2006 an den Justizausschuss verwiesen und blieb dort hängen(öffnet im neuen Fenster).

Im Mai 2007 unternahm Justizminister Gonzales einen neuen Versuch und erklärte seine Unterstützung für den "Intellectual Property Protection Act of 2007". In einem Begleitschreiben an die Sprecherin des Repräsentantenhaus, Nancy Pelosi, begründete(öffnet im neuen Fenster) sein Stellvertreter Richard A. Hertling die Notwendigkeit für die Gesetzesverschärfung damit, dass "geistiges Eigentum [...] nicht nur für unsere Wirtschaft von kritischer Bedeutung [ist] sondern auch für die öffentliche Gesundheit und Sicherheit".

Der Gesetzentwurf sah unter anderem vor, unter bestimmten Umständen bereits den Versuch der Urheberrechtsverletzung unter Strafe zu stellen. Wiederholungstäter sollten stärker bestraft und die Gefährdung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit durch den Einsatz gefälschter und nicht lizenzierter Produkte mit bis zu lebenslänglichen Haftstrafen bedroht werden. Diese Ideen hat jetzt Steve Chabot aufgegriffen und am 24. Juli als Gesetzentwurf für den "Intellectual Property Enhanced Criminal Enforcement Act of 2007" in das Repräsentantenhaus eingebracht. Der Entwurf wurde wie sein Vorgänger vom vergangenen Jahr sogleich an den Justizausschuss verwiesen(öffnet im neuen Fenster). Bisher hat Chabot keine weiteren Abgeordneten als Unterstützer für seinen Vorstoß gefunden. [von Robert A. Gehring]


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