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Deutsche im Online-Behördenbesuch eher Mittelfeld

Gleichauf mit der Slowakei. Das Amt oder die Behörde nicht persönlich sondern per Internet aufzusuchen ist für viele Deutsche noch Neuland. Hierzulande nutzten nur 32 Prozent der 16 bis 74-jährigen 2006 die Online-Dienste von Ämtern. Dazu zählen beispielsweise das Herunterladen von Dokumenten und das Ausfüllen von Formularen auf einer Webseite. Besonders beliebt ist der Online-Behördengang in den Niederlanden, Schweden und Finnland.
/ Andreas Donath
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Im EU-Vergleich liegt Deutschland nach einer Studie des Bitkom-Verbandes allerdings nur geringfügig über dem Durchschnitt (24 Prozent). Schweden und die Niederlande kamen 2006 auf eine Nutzungsquote von 52 Prozent, Finnland erreichte 47 Prozent. Alle drei Länder hatten ihre elektronischen Bürgerdienste in den vergangenen Jahren deutlich ausgebaut. Hier hat Deutschland Nachholbedarf. Zu viele Ämter beschränken sich noch darauf, auf ihren Homepages allein Downloads anzubieten. Die Bürger müssen diese Dokumente ausdrucken, ausfüllen und dann per Post einschicken.

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Dass es besser geht, zeigt die Polizei. Ob Fahrraddiebstahl oder Einbruch – in 10 der 16 Bundesländer nimmt sie Strafanzeigen inzwischen auch direkt per Internet entgegen. Betroffene füllen das notwendige Formular online aus und übermitteln es elektronisch. Ein Ausdruck auf Papier ist nicht mehr nötig. Nur Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen boten diese Möglichkeit im 1. Halbjahr 2007 noch nicht an, wie eine Erhebung des Bitkom ergab.

Als besonders "erfolgreich" gilt im Bereich der Polizei Nordrhein-Westfalen. Dort sind seit März 2004 mehr als 60.000 Strafanzeigen online eingegangen. Das entspricht durchschnittlich 20.000 pro Jahr. Ob dies nun mit einer höheren Kriminalitätsrate und der Anzeigewilligkeit der Bürger oder der großen Bevölkerungszahl von NRW zusammenhängt, blieb unbeantwortet.

Die Grundlage für die Erhebung sind Daten der europäischen Statistikbehörde Eurostat. Die Befragten mussten das Internet für Behördengänge in den drei Monaten vor der jeweiligen Befragung genutzt haben, um gezählt zu werden.


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