Entwicklung des WLAN-Sniffers KisMAC gestoppt
Die Kritik richtet sich gegen den neuen § 202c StGB der von Bundestag und Bundesrat auf den Weg gebracht wurde und von Hackern und Informatikern heftig kritisiert wird. Demnach macht sich strafbar, wer "Passworte oder sonstige Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten (§ 202a Abs. 2) ermöglichen, oder [...] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht" und riskiert bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe.
Kritiker der Regelung sehen damit die Arbeit von Sicherheitsexperten und Entwicklern von Hacker-Programmen kriminalisiert, die Bundesregierung wiegelt ab: Sie ist der Meinung, der gutwillige Umgang mit Softwareprogrammen zur Sicherheitsüberprüfung von IT-Systemen sei nicht vom Gesetz erfasst. So sei ausgeschlossen, dass Computerprogramme erfasst werden, die beispielsweise der Überprüfung der Sicherheit oder Forschung in diesem Bereich dienen.
Die KisMAC-Entwickler gehen nun auf Nummer sicher und wollen KisMAC nicht weiterentwickeln. Die Mac-Software scannt Netzwerke ähnlich wie das Linux-Vorbild Kismet. Die KisMAC Entwickler hoffen darauf, dass jemand einen "'Fork' außerhalb Deutschlands startet" .