Bundesweite Gehaltsdatei aller Beschäftigten in der Kritik
Das eigentlich Gefährliche an Elena ist der zentrale Speicher", sagte Goll dem Focus. Auch bei der Kontenabfrage sei der Kreis der Zugriffsberechtigten nach der Einführung "in zwei Schritten erheblich ausgeweitet" worden. Goll forderte auf eine zentrale Einkommensdatei ganz zu verzichten. "Es würde doch ausreichen, wenn der Arbeitgeber im Einzelfall die Daten per Knopfdruck übermittelt. Das ist etwas weniger bequem, aber zumutbar."
"Den Parlamentarier möchte ich sehen, der 'nein' sagt, wenn der Kreis der Behörden für den Kampf gegen die Schwarzarbeit, Steuerbetrug oder Terrorismus erweitert werden soll," so der schleswig-holsteinischer Datenschutzbeauftragter, Thilo Weichert, gegenüber dem Focus.
Das Bundeswirtschaftsministerium will eine Datenbank aufbauen, an die von den Arbeitgebern monatlich die Einkommensdaten für 34 Millionen abhängig Beschäftigte gemeldet werden müssen. Selbstständige und Freiberufler bleiben außen vor. Wenn ein Bürger zum Beispiel Arbeitslosengeld benötigt, Kindergeld beantragt oder über Unterhaltszahlungen streitet, könnten die Behörden dort Daten online abrufen. Dazu ist dann das Einverständnis des Betroffenen notwendig.
Ende September oder Anfang Oktober 2007 soll nach Informationen des Magazins das Bundeskabinett über den elektronischen Einkommensnachweis entscheiden, nachdem der Gesetzentwurf Ende Februar von der Tagesordnung genommen wurde.
Die Speicherungen sollen ab 2009 beginnen, voraussichtlich soll die Datenbank im Rechenzentrum der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg betrieben werden. Zugriff soll nur der Staat aber nicht die Wirtschaft haben. Ab 2011 soll die Bundesagentur für Arbeit als Vorreiter mit den Datenabrufen starten, weitere Behörden könnten folgen.
- Anzeige Hier geht es zu Die Kunst der Gehaltsverhandlung bei Amazon Wenn Sie auf diesen Link klicken und darüber einkaufen, erhält Golem eine kleine Provision. Dies ändert nichts am Preis der Artikel.


