Universal Music wegen Copyright-Missbrauch verklagt
Stephanie Lenz ist Mutter eines 18 Monate alten Jungen namens Holden und einer drei Jahre alten Tochter mit Namen Zoe. Anfang Juni erhielt Stephanie Lenz Post von YouTube. Das Unternehmen teilte ihr mit, dass man ein 29 Sekunden langes Video von ihr, auf dem ihr Sohn zum Prince-Song "Let's Go Crazy" tanzt, entfernt habe. Universal Music hatte YouTube darüber informiert, die Urheberrechte an dem Titel zu besitzen. Nach dem Digital Millennium Copyright Act (DMCA) kann der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung dazu führen, dass Inhalte ohne weitere Prüfung aus öffentlichen Foren gelöscht werden.
Lenz widersprach gegenüber YouTube den Vorwürfen von Universal und forderte, dass ihr Video wieder zugänglich gemacht werden solle. Auf diese Aufforderung reagierte YouTube wochenlang nicht. Ihre Reaktion auf Universals und YouTubes Handeln beschreibt Stephanie Lenz so: "Ich war sehr überrascht und verärgert als ich davon erfuhr, dass mein Video gelöscht worden war. Universal sollte die Leute nicht mit juristischen Drohungen davon abhalten dürfen, private Videos von ihren Kindern mit Familien und Freunden zu teilen."
Dieser Meinung schloss sich auch die Electronic Frontier Foundation (EFF) an, die Lenz’ Interessen vor Gericht vertritt. EFF-Anwältin Marcia Hofmann sieht einen klaren Fall von "Copyright-Missbrauch": "Universal muss damit aufhören, mit unberechtigten Ansprüchen gegen Redefreiheit und legitime Nutzung von Inhalten vorzugehen."
Mit der jetzt eingereichten Feststellungsklage(öffnet im neuen Fenster) will die EFF erreichen, dass ein Gericht den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung gegen Lenz für nichtig erklärt und ihr Schadensersatz zuspricht. Universal Music hätte sich bewusst und unberechtigt in das zwischen Lenz und YouTube geschlossene Vertragsverhältnis eingemischt und YouTube dazu veranlasst, seine Vertragspflichten zu verletzen. Universal Music hätte wissen müssen, dass das von Lenz bei YouTube eingestellte Video die Rechte des Unternehmens nicht verletzt. [von Robert A. Gehring]



