Zertifizierungsstelle der Telekom bekommt Ärger
So ist auf der Website der Bundesnetzagentur(öffnet im neuen Fenster) zu lesen, dass der "akkreditierte Zertifizierungsdiensteanbieter Deutsche Telekom AG [...] am 15. Juni 2007 wesentliche sicherheitsrelevante Teile seines akkreditierten Zertifizierungsdienstes örtlich verlagert und an anderem Standort neu in Betrieb genommen" habe. Die Bundesnetzagentur hätte jedoch "als zuständige Aufsichtsbehörde nach § 3 des Signaturgesetzes (SigG) bei der konkreten Durchführung des Umzugs eingebunden werden müssen."
Erst mehrere Tage nach dem Umzug seien die "Prüfungen der Prüf- und Bestätigungsstelle nach § 18 SigG zur ordnungsgemäßen Umsetzung des hierfür geänderten Sicherheitskonzepts der Deutsche Telekom AG vorgenommen" worden, so die Bundesnetzagentur. Bis heute liegen der Aufsichtsbehörde keine vollständigen, schriftlichen Prüfberichte vor, die eine Eignung und praktische Umsetzung des Sicherheitskonzepts, das die Verlagerung und Neuinbetriebnahme beschreibt, nachweisen.
Nun prüft die Bundesnetzagentur, ob sich aus alledem Sicherheitsrisiken für den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen ergeben, wie sie z.B. bei der Abfrage des Verzeichnisdienstes der Deutsche Telekom AG entstehen können. Dabei würden alle in Betracht kommenden rechtlichen Konsequenzen in Erwägung gezogen, insbesondere Maßnahmen nach § 15 Abs. 4 und 5 SigG(öffnet im neuen Fenster) und § 19 Abs. 2 und 3 SigG. Darin geht es explizit darum, die "Akkreditierung zu widerrufen" .



