Gemeinsames Handy-TV von Vodafone, T-Mobile und O2 rückt an
Das Kartellamt prüft auf zwei Gebieten – auf der fusionskontrollrechtlichen und der kartellrechtlichen Seite in zwei getrennten Verfahren. Das Amt hat schon jetzt veröffentlicht, dass es fusionskontrollrechtlich keine Bedenken hat. Auf der kartellrechtlichen Seite will man die Entscheidung bald verkünden, wobei man schon jetzt klar gemacht hat, dass es Verpflichtungszusagen der beteiligten Unternehmen erfordert, um die Bedenken auszuräumen.
Das Vorhaben von T-Mobile, Vodafone und O2 steht im Zusammenhang mit der Ausschreibung von DVB-H-Frequenzen und der Programmbelegung dieser Frequenzen durch die Bundesnetzagentur und die Landesmedienanstalten. Die drei Mobilfunknetzbetreiber wollen im Rahmen des Gemeinschaftsunternehmens zusammen die technischen Leistungen, die für die Herstellung und Ausstrahlung von digitalisierten Fernsehsignalen erforderlich sind, den Einkauf von Programminhalten sowie die Bündelung der Inhalte zu Programmpaketen für mobiles Fernsehen nach dem DVB-H-Standard erbringen.
Die Vermarktung des Mobil-TV-Angebots an Endkunden soll jedoch durch die drei Muttergesellschaften sowie mögliche weitere Kunden des Gemeinschaftsunternehmens jeweils individuell erfolgen.
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