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Microsofts Schutz vor Patentklagen gilt nicht für GPLv3

Vertragstext für Linspire-Kunden veröffentlicht. Microsoft hat nun den Vertrag über den Schutz vor Patentklagen veröffentlicht, der sich auf das Abkommen mit dem Linux-Distributor Linspire bezieht. Software, die unter der GPLv3 veröffentlicht wird, nimmt Microsoft darin explizit aus.
/ Julius Stiebert
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Während die Zusammenarbeit der beiden Unternehmen schon Mitte Juni 2007 bekannt gegeben wurde, ist der nun veröffentlichte Vertrag(öffnet im neuen Fenster) erst auf den 5. Juli 2007 datiert. Dabei geht es um den Schutz vor Patentklagen für Linspire-Kunden. Ähnliches umfassen auch die Verträge mit Novell und .

Die GPLv3 lässt solche Abkommen aber nur zu, wenn sie vor dem 28. März 2007 geschlossen wurden – was weder bei Xandros noch bei Linspire der Fall ist. Der Vertrag schließt nun aber GPLv3-lizenzierte Software aus, womit dieses Problem wohl umschifft werden soll.

Erst vor wenigen Wochen erklärte Microsoft, sich der GPLv3 nicht verpflichtet zu fühlen. Dementsprechend sollten auch Kunden, die Suse Linux von Novell über Microsofts Zertifikate bekommen, keine Updates für GPLv3-Programme erhalten. Novell widersprach dem jedoch schnell.

Neben dem Schutz vor Patentklagen für die Kunden geht es in den Verträgen auch um eine bessere Interoperabilität zwischen Windows und Linux. Im Falle Lindows schließt dies speziell die Lizenzierung von Multimedia-Codecs ein, während Novell und Xandros sich eher auf den Server-Einsatz mit Virtualisierungstechniken konzentrieren.


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