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Plattenfirma muss nach Niederlage Anwaltsgebühren zahlen

Capitol Records hatte ohne ausreichende Beweise geklagt. Ein US-Bezirksgericht in Oklahoma hat der zu Unrecht von der Plattenfirma Capitol Records wegen illegalen Filesharings verklagten Debbie Foster die Erstattung ihrer Anwaltsgebühren durch die RIAA zugestanden. Die Plattenfirma muss an die Verteidiger von Debbie Foster 68.685,23 US-Dollar zahlen.
/ Jens Ihlenfeld
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Debbie Foster war im November 2004 von Capitol Records wegen der illegalen Verbreitung von Musikstücken verklagt worden, deren Rechte die Plattenfirma innehat. Aus den beim Internet-Provider erhobenen Daten würde hervorgehen, dass Debbie Foster oder jemand aus ihrem Haushalt sich illegaler Filesharing-Aktivitäten schuldig gemacht hätten. Eine außergerichtliche Einigung schlug Foster aus und im Dezember 2005 entschied das zuständige Gericht gegen sie.

Debbie Foster wehrte sich jedoch gegen die ihrer Meinung nach unberechtigten Vorwürfe und das Urteil. Auf Anraten ihrer Anwälte erhob sie 2006 wegen falscher Anschuldigungen ihrerseits Klage gegen die Plattenfirma. Zu dem Zeitpunkt als die illegalen Filesharing-Aktivitäten stattfanden, hätte sie gar keinen funktionsfähigen PC besessen, so Foster. Folglich hätte sie auch ihren Internet-Zugang gar nicht benutzen können. Die von Capitol Records vorgelegten Daten des Internet-Providers seien nicht geeignet, so Fosters Anwälte, das Gegenteil zu beweisen.

Mit Fosters Klage konfrontiert, beantragte Capitol Records die Abweisung der eigenen Klage und der Klage von Foster ohne Anerkennung einer Schuld. Das Gericht gab dem Antrag statt. Zugleich erklärte Richter Lee West Debbie Foster im Juli 2006 zur "siegreichen Partei" in dem Verfahren und sprach ihr einen Anspruch auf Erstattung ihrer Anwaltsgebühren zu .

Jetzt, ein Jahr später, hat Richter West die Höhe der zu erstattenden Anwaltsgebühren auf 68.685,23 US-Dollar festgelegt(öffnet im neuen Fenster) . Diese Höhe ergibt sich aus den Anwaltsgebühren von 175,- US-Dollar pro Stunde bei 339,02 Arbeitsstunden für die Anwälte. Rechtliche Hilfsarbeiten wurden im Umfang von 28,1 Arbeitsstunden berücksichtigt; dazu kommen Ausgaben für Zeugen und Kopiergebühren.

Der Fall von Debbie Foster ist der erste, in dem eine Plattenfirma zur Zahlung von Anwaltsgebühren der gegnerischen Partei verurteilt wurde. Zusätzlich dazu muss Capitol Records die Ausgaben für die eigenen Anwälte tragen. In der Summe dürften sich die Verfahrenskosten auf deutlich über 100.000 US-Dollar belaufen.

Ob die Höhe der nun zu zahlenden Anwaltsgebühren einen Einfluss auf die Klagestrategie der Musikindustrie haben wird, ist allerdings derzeit noch nicht abzusehen. [Robert A. Gehring]


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