Aufatmen bei Webradios in den USA
Am Mittwoch vergangener Woche hatte ein Bundesberufungsgericht den Antrag der Webradio-Betreiber auf einstweilige Aussetzung die Gebührenerhöhung zurückgewiesen(öffnet im neuen Fenster). Auf der Klage ruhten besonders die Hoffnungen vieler kleiner, nicht kommerzieller Betreiber. Sie können es sich in der Regel nicht leisten, im Monat mehrere tausend Dollar Lizenzgebühren für die von ihnen gesendete Musik zu zahlen. Im Juni hatten Tausende Webcaster mit einem "Tag der Stille" gegen das drohende Schicksal protestiert. Mit dem Urteil sah es so aus, als wäre die neue Gebührenordnung nicht mehr aufzuhalten.
Am Freitag und Samstag gelang es jedoch in Verhandlungen zwischen der Verwertungsgesellschaft SoundExchange und den Sendern National Public Radio (NPR) und Corporation for Public Broadcasting (CPB), einen vorläufigen Zahlungsaufschub(öffnet im neuen Fenster) zumindest für die nicht kommerziellen Webcaster zu erreichen. Ihnen droht nun nicht mehr die Zwangsabschaltung, sollten sie die rückwirkend ab 2006 erhobenen Lizenzgebühren nicht zahlen. Allerdings fallen bis zu einer Einigung Zinsen an und der Zahlungsaufschub gilt auch nur, solange "Verhandlungen in gutem Glauben" geführt würden. Vom Zahlungsaufschub nicht erfasst sind die großen, kommerziellen Webcaster wie Yahoo! und AOL. Von denen erwartet SoundExchange die pünktliche Bezahlung der Gebühren.
Die Initiative zu den Verhandlungen, die diese Woche fortgesetzt werden und nicht länger als drei Monate dauern sollen, ging vom Ausschuss für kleine Unternehmen des US-Repräsentantenhauses aus(öffnet im neuen Fenster). Parallel zu den Verhandlungen werden im Repräsentantenhaus und im Senat mehrere Gesetzesentwürfe für eine neue, gesetzliche Gebührenordnung beraten. Es ist unwahrscheinlich, dass einer der Entwürfe in der Zeit, während die Verhandlungen laufen, als Gesetz verabschiedet wird.
Aus einer Pressemitteilung von SoundExchange(öffnet im neuen Fenster) gehen einige Details darüber hervor, welche Verhandlungsvorschläge die Verwertungsgesellschaft auf den Tisch gelegt hat. Dort heißt es: "SoundExchange hat angeboten, die Zahlungen von 500,- US-Dollar pro Kanal für jene Webcaster auf maximal 50.000 US-Dollar [für alle Kanäle] zu begrenzen, die genauere Informationen über die von ihnen gespielte Musik liefern und verhindern, dass die Nutzer die Musik aufzeichnen." Das Kompromissangebot sieht also den Einsatz von digitalem Rechtemanagement (DRM) für Internet-Radio vor. Bereits im Januar 2007 hatte eine Reihe von einflussreichen US-Senatoren unter dem Titel "Platform Equality and Remedies for Rights Holders in Music Act" (Perform Act) bereits einen Gesetzentwurf eingebracht, der die Betreiber von Kabelradio, Internetradio und Satellitenradio dazu verpflichten soll, für ihre Sendungen digitales Rechtemanagement (DRM) einzusetzen. [von Robert A. Gehring]
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