Welche Rolle spielen Verwertungsgesellschaften?
Verwertungsgesellschaften wie die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte ( GEMA(öffnet im neuen Fenster) ) oder die Verwertungsgesellschaft Wort ( VGWort(öffnet im neuen Fenster) ) können auf eine teils mehr als hundertjährige Geschichte zurückblicken. Doch in jüngester Zeit zeigen sich Risse am Fundament, nachdem die EU-Kommission Verwertungsgesellschaften besonders aus dem Musikbereich zu Refomen und mehr Wettbewerb zwingen will .
Nationale Verwertungsgesellschaften sollten nach dem Kommissionsvorschlag "für die Länder übergreifende kollektive Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, die für legale Online-Musikdienste benötigt werden" von 2005 grenzüberschreitend Lizenzen für das von ihnen veraltete Repertoire vergeben dürfen. Dadurch soll der Aufbau von Online-Portalen für den Handel mit Musik vorangetrieben werden. Zugleich soll die Verwaltung der Musikrechte aus Sicht der Musiker flexibler werden, um ihnen beispielsweise die Möglichkeit einzuräumen, ihre Musik Offline- und Online zu unterschiedlichen Konditionen zu vermarkten.
Das EU-Parlament vertritt eine gegenteilige Position und will den Wettbewerb bei Musikrechten sogar stärker einschränken . Zur Begründung macht das Parlament Sorgen um die kulturelle Vielfalt in Europa geltend. Um die Vielfalt zu sichern sollte lediglich ein "kontrollierter Wettbewerb" zugelassen werden.
Ende Mai hatten Vertreter von Verwertungsgesellschaften aus aller Welt auf einem "Copyright Summit" über die grundsätzliche Bedeutung des Urheberrechts, über die Idee Kulturflatrate und über die notwendige Anpassungen an die Realität der Informationsgesellschaft debattiert . Dabei wurde deutlich, dass insbesondere kleinere Verwertungsgesellschaften um ihre Existenz fürchten, sollte ein stärkerer Wettbewerb ermöglicht werden.
Vor diesem Hintergrund diskutierten die in Berlin versammelten Experten die Rolle der Verwertungsgesellschaften aus ökonomischer Sicht. Wozu braucht man heutzutage überhaupt Verwertungsgesellschaften? Sind sie eher als Unternehmen einzuschätzen oder übernehmen sie vielmehr die Rolle von Versicherungen für ihre Mitglieder? Sind sie ihrer Konstruktion nach dazu geeignet, ihren Auftrag zur Kulturförderung wahrzunehmen?
Die Einleitung zur Diskussion lieferte Richard Watt(öffnet im neuen Fenster) von der Universität Canterbury (Neuseeland). Er spannte den großen Rahmen auf, indem er aus ökonomischer Sicht die Gewissheiten und Ungewissheiten über die Rolle von Verwertungsgesellschaften aufzählte. Im Anschluss daran analysierte Albrecht Schmidt-Bischoffshausen(öffnet im neuen Fenster) , Doktorand am Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum(öffnet im neuen Fenster) in München die Funktion einer Verwertungsgesellschaft aus der Perspektive der Transaktionskosten-Ökonomie(öffnet im neuen Fenster) und der Informationsökonomie(öffnet im neuen Fenster) .
Verwertungsgesellschaften vereinfachen durch kollektive Verwaltung die Wahrnehmung von Rechten, wo es für den einzelnen Künstler praktisch unmöglich ist. Das gilt sowohl für Ermittlung der Werksnutzung als auch für die Erteilung von Lizenzen zur Nutzung. Ohne eine solche Bündelung der Rechtewahrnehmung wäre eine ökonomisch effiziente Nutzung kaum möglich. Die Einführung eines digitalen Rechte-Managements (DRM) – hier zu verstehen als Erfassung und Abrechnung individueller Werknutzung, nicht im Sinne von technischen Schutzmaßnahmen – könnte in Zukunft eine Alternative darstellen. Schmidt-Bischoffshausen und sein Co-Autor Gerd Hansen(öffnet im neuen Fenster) waren allerdings skeptisch, ob DRM tatsächlich geeignet sei, die Verwertungsgesellschaften abzulösen.
Ruth Towse(öffnet im neuen Fenster) von der Erasmus-Universität in Rotterdam (Niederlande) und Christian Handke(öffnet im neuen Fenster) von der Humboldt-Universität zu Berlin stellten eine Forschungsarbeit vor, die sich Fragen der Regulation von Verwertungsgesellschaften(öffnet im neuen Fenster) widmet.
Ökonomisch betrachtet stellen Verwertungsgesellschaften besondere Wirtschaftunternehmen dar, die in der Regel ein staatlich garantiertes, nationales Monopol innehaben und in gewissem Umfang staatlicher Aufsicht unterliegen. Sie sind für die effiziente Verwaltung der Wahrnehmung der Verwertungsrechte ihrer Mitglieder und, über gegenseitige Verträge, der Mitglieder ausländischer Verwertungsgesellschaften zuständig. Darüber hinaus sei es jedoch wichtig, so Towse und Handke, ihre anderen Funktionen angemessen zu berücksichtigen. Dazu gehören "ihre Funktion als Autorengewerkschaften, als Instrumente der Kulturpolitik und als eine Art Sozialversicherung [...] für ihre Mitglieder" . Die in den EU-Mitgliedstaaten existierende Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften garantiert, dass diese Funktionen erhalten bleiben. Die Pläne der EU-Kommission würden keineswegs zu mehr Wettbewerb führen, aber einen Wegfall der staatlichen Aufsicht bedeuten. Die Wahrnehmung der anderen Funktionen als der reinen Rechteverwaltung sei damit gefährdet.
Das Argument, dass Verwertungsgesellschaften die Funktion von Versicherungen für ihre Mitglieder übernehmen würden, vertrat im letzten Vortrag des Tages(öffnet im neuen Fenster) Ana Maria Perez Gomez Tetrel von der Universität in Nantes(öffnet im neuen Fenster) (Frankreich) und Gastwissenschaftlerin am MPI in München.
Als Risiken beziehungsweise Unsicherheiten aus Perspektive der Künstler identifiziert Perez Gomez Tetrel die Probleme bei der individuellen Ermittlung von kostenpflichtigen Nutzungshandlungen, bei der individuellen Durchsetzung der Rechte sowie bei der Festlegung von Preisen für Nutzungsrechte. Umgekehrt gilt das zum Teil aber auch für die Nutzer, die Lizenzen erwerben wollen. Für sie wird der Lizenzerwerb vereinfacht, wenn es einen dafür zuständigen Ansprechpartner gibt.
Durch die Zusammenfassung individueller Risiken ("Risk Pooling") bei der Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke sei es den Verwertungsgesellschaften möglich, ihren Mitgliedern ein stetiges Einkommen mit geringen Schwankungen zu sichern. Für diesen "Transfer individueller Risiken" auf das Kollektiv der Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft zahlten die Künstler im Gegenzug die Verwaltungsgebühr, die jede Verwertungsgesellschaft automatisch aus den Einnahmen einbehält.
In der sich an die Vorträge anschließenden Diskussion wurde deutlich, dass im Hinblick auf die Zukunft der Verwertungsgesellschaften noch viele Fragen offen bleiben. [von Robert A. Gehring]



