Auf der Suche nach dem optimalen Urheberrecht
Neben Lipseys Vortrag gab es drei weitere Vorträge, die sich mit Fragen der optimalen Ausgestaltung von Urheberrechten befassten. Michael Waldman von der Conrell-Universität (USA) stellte zusammen mit seinem Kollegen Nodir Adilov von der Universität Purdue (USA) die Frage, wann ein "ewiger Urheberrechtsschutz" ökonomisch sinnvoll sein könnte. Diese Frage stellte Waldman mit Blick auf den US-amerikanischen Copyright Term Extension Act (CTEA) von 1998. Mit dem CTEA war kurz vor Ablauf der Urheberrechte an den frühen Walt-Disney-Werken das Copyright für solche Werke auf 95 Jahre verlängert worden. Viele Kritiker sprechen daher auch von einem "Micky-Maus-Gesetz".
Eine Art von Gegenentwurf lieferte im anschließenden Vortrag Rufus Pollock von der britischen Cambridge- Unversität. In einer komplexen Modellrechnung die alltägliche Faktoren wie Inflation und Bedeutungsverlust kultureller Güter berücksichtigt, kam er zu dem Schluss, dass die "optimale Dauer" des Urheberrechtsschutzes "knapp mehr als 14 Jahre" betragen würde - was der ursprünglichen Schutzdauer entspricht, die in der "Copyright-Klausel" der US-Verfassung vorgesehen war. Anhand von empririsch von Marktforschern ermittelten Daten konnte er die Plausibilität seines Modell zeigen. Ausgehend von seinen Forschungsergebnissen und den vielen Ungewissheiten, die in einer so komplexen Modellrechnung stecken, warnte er eindringlich davor, das Urheberrecht vorschnell zu verlängern.
Vorschlägen, den Urheberrechtsschutz für Musikaufnahmen rückwirkend zu verlängern, wie es die Musikindustrie in Europa fordert, erteilte er eine Absage. Eine Verlängerung sei immer eine "Einbahnstraße"; rückwirkend das Urheberrecht verkürzen zu wollen, sei ein hoffnungsloses Unterfangen. Ohne weitere empirische Belege gäbe es aber keine ausreichende Rechtfertigung für eine Verlängerung. Hingegen gäbe es viele gute Argumente für eine Verkürzung.
Handy-Klingeltöne standen im Mittelpunkt des vierten und Vortrages vor dem Mittagessen. Andrew F. Christie von der Universität Melbourne (Australien) setzte sich mit dem Problem der Fragmentierung von Exklusivrechten im modernen Urheberrecht auseinander. Anhand des Beispiels der Handy-Klingeltöne zeigte er, wie sich unterschiedliche exklusive Schutzrechte wie beispielsweise Aufführungsrecht und Verbreitungsrecht partiell überlappen. Folge dieser Überlappung sind hohe Lizenz- und Transaktionskosten für neue Anwendungen. Als theoretische Lösung schlug Christie die "Vereinheitlichung" des Urheberrechts durch Schaffung eines einzigen "Rechts der Verwertung" ("Exploitation Right") vor, das alle bisherigen und künftigen Verwertungsrechte einschließen sollte.
Als Beispiel für die grundsätzliche Machbarkeit führte Christie das Patentrecht und den Markenschutz an. Beide geben dem Inhaber des Schutzrechts das ausschließliche Recht der wirtschaftlichen Verwertung. Er wollte seinen Vorschlag als "work in pprogress" verstanden wissen. Zweifeln an der Machbarkeit begegnete er mit dem Argument, dass wir zwar an das herkömmliche Modell der fragmentierten Werkskategorien und Nutzungsrechte gewöhnt seien, aber dass es keineswegs für immer und ewig Gültigkeit behalten müsste. [von Robert A. Gehring]
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MMH vielleicht weil es die Society for Economic Research on Copyright Issues ist ?
"Handy-Klingeltöne standen im Mittelpunkt des vierten und Vortrages vor dem...