BKA-Fotofahndung: Das war wohl nichts!
Der Schwerpunkt des Forschungsprojektes lag auf der Gesichtserkennung. Die Projektverantwortlichen mussten feststellen, dass die überwachten Rolltreppen und Treppen, die in der Tages- und Nachtzeit gefilmt wurden, die Aufnahmetechnik überforderten, besonders bei schlechten Lichtverhältnissen konnten die Kameras keine tauglichen Bilder mehr liefern, mit denen die eingesetzten biometrischen Systeme mit hoher Sicherheit die gewünschten Personen ausfiltern konnten. Es sei nur möglich, gesuchte Personen in Menschenmengen automatisch wiederzuerkennen, wenn die äußeren Rahmenbedingungen, insbesondere die Beleuchtung, stimmen, so das BKA.
Eine Falschakzeptanzrate von 0,1 Prozent wurde als handhabbar angesehen – bei täglich rund 23.000 Personen in dem gefilmten Bereich wären es noch 23 Falscherkennungen gewesen. Doch konnte man selbst bei Tageslicht nur Erkennungsleistungen von rund 60 Prozent erreichen, nachts sank die Rate auf 10 bis 20 Prozent ab.
Erfolgreiche zweidimensionale Gesichtserkennung sei nur bei Gesichts- Frontalaufnahmen zu erreichen, so das BKA in seinem Abschlussbericht. Das könne man zwar bewusst oder unbewusst durch das Anbringen von Eyecatchern oder Vereinzelungen der Menschenmassen etwa bei Einlass- oder Durchlasskontrollen erreichen, doch müsse man sich auch im Klaren sein, dass eine automatische Fotofahndung dennoch Personal benötige, das beim Erkennen der Gesuchten rechtzeitig vor Ort ist, um zuzugreifen.
Wesentlich höhere Erkennungschancen rechnet sich das BKA mit 3D-Erkennungssystemen aus. Dazu müsste anstelle der derzeit zweidimensionalen biometrischen Aufnahmen zunächst einmal von den Personen der Kopf dreidimensional erfasst werden.
Ein entsprechendes Forschungsprojekt zur Entwicklung eines 3D-Gesichtserkennungs-Algoritmus werde derzeit durchgeführt, ein Feldtest zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit soll im April 2009 abgeschlossen werden. Das System sei zwar zur Verifikation von Personaldokumenten gedacht, doch auch bei Identifikationsprojekten wie der Fotofahndung einsetzbar, so das BKA.
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