Hamburger dürfen auf Segways um die Alster rollen
Laut einer Mitteilung von Segway Hamburg kann der Roller in der Hansestadt ab sofort wie ein Mofa zugelassen werden, wofür ein Mofa-Führerschein ausreicht. Auch der Auto-Führerschein Klasse III berechtigt zum Fahren mit dem Segway. Mit einem Haftpflicht-Kennzeichen, wie beim Mofa, ist der Segway dann in Hamburg zugelassen.
Beim Segway-Vertrieb in Hamburg haben sich Angaben des Unternehmens zufolge bereits Ärzte und Labore für den Austausch von Dokumenten sowie Bringdienste von Restaurants interessiert gezeigt, den Roller für ihre Fahrten in der Innenstadt zu verwenden. Neben Hamburg darf der Segway in Deutschland bisher nur im Saarland im öffentlichen Verkehr verwendet werden.
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