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Hamburger dürfen auf Segways um die Alster rollen

Zweirad-Roller in erster deutscher Großstadt zugelassen. Als erste deutsche Großstadt hat Hamburg nun den futuristisch anmutenden zweirädrigen Elektro-Roller Segway für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen. Dabei darf das Gefährt aber gerade nicht auf Straßen, sondern nur auf Geh- und Radwegen bewegt werden.
/ Nico Ernst
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Laut einer Mitteilung von Segway Hamburg kann der Roller in der Hansestadt ab sofort wie ein Mofa zugelassen werden, wofür ein Mofa-Führerschein ausreicht. Auch der Auto-Führerschein Klasse III berechtigt zum Fahren mit dem Segway. Mit einem Haftpflicht-Kennzeichen, wie beim Mofa, ist der Segway dann in Hamburg zugelassen.

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Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Hamburg beträgt 20 km/h, so dass auch ältere Modelle nicht gedrosselt werden müssen – die ersten Segway-Versionen ließen sich mittels farbiger Schlüssel in der Geschwindigkeit begrenzen, bei neuen Modellen des Rollers ist dies frei programmierbar.

Beim Segway-Vertrieb in Hamburg haben sich Angaben des Unternehmens zufolge bereits Ärzte und Labore für den Austausch von Dokumenten sowie Bringdienste von Restaurants interessiert gezeigt, den Roller für ihre Fahrten in der Innenstadt zu verwenden. Neben Hamburg darf der Segway in Deutschland bisher nur im Saarland im öffentlichen Verkehr verwendet werden.


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