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Haben 0180er-Nummern noch eine Zukunft?

"Geteilte Kosten" oft höher als ein komplett vom Anrufer bezahltes Ferngespräch. Rufnummern im Bereich 0180 stehen für so genannte "Geteilte-Kosten-Dienste" ("Shared-Cost-Dienste") zur Verfügung, der Angerufene und der Anrufer teilen sich hierbei die Kosten, so die Idee. Angesichts der in den letzten Jahren deutlich gesunkenen Ferngesprächsgebühren sind Anrufe auf 0180er-Nummer heute aber oft teurer als ein einfaches Ferngespräch, von einer Kostenteilung kann eigentlich keine Rede mehr sein. Das meint auch die Bundesnetzagentur und stellt die Frage, ob die "Geteilte-Kosten-Dienste" überhaupt nicht benötigt werden oder zumindest die Gebühren gesenkt werden sollten.
/ Jens Ihlenfeld
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Bei 0180er-Rufnummern müssen die Kosten zwischen Anrufenden und Angerufenen geteilt werden, es darf dabei kein Entgelt erhoben werden, das an den Nutzer der Nummer, den Angerufenen, ausgezahlt wird. Das hat 1997, als die entsprechenden Zuteilungsregeln verfasst wurden, auch gut funktioniert, zumal die Verbindungsentgelte für Ferngespräche deutlich über den Preisen für Anrufe bei 0180er-Nummern lagen.

Nun hat sich der Telekommunikationsmarkt in den letzten zehn Jahren aber deutlich verändert, vor allem Ferngespräche wurden deutlich billiger, während sich die Entgelte für Anrufe auf 0180er-Nummern kaum verändert haben. Insbesondere den Teilbereich 0180-5, in dem die Gespräche mit 14 Cent pro Minute zu Buche schlagen, hält die Bundesnetzagentur heute für problematisch, auch weil den Angerufenen seit einiger Zeit zunehmend Geld als so genannter "Werbekostenzuschuss" ausgezahlt wird. Die 0180er-Rufnummern werden so "im Grunde für niedrigpreisige Premium-Dienste verwendet", stellt die Behörde fest. Genau dafür sind die 0180er-Nummern aber eben nicht gedacht, sondern 0900er-Nummern vorgesehen.

Dabei werden Kosten, die durch Anrufe bei 0180er-Rufnummern entstehen, von den Verbrauchern zunehmend als ungerechtfertigt empfunden, dazu zählen die Verwendung von 0180er-Rufnummern durch öffentliche Institutionen und Einrichtungen wie Krankenhäuser, lange Warteschleifen, die Tatsache, dass 0180er-Rufnummern in Flatrate-Tarifen nicht enthalten sind sowie höhere Preise für Anrufe bei 0180er-Rufnummern aus Mobilfunknetzen.

Vor diesem Hintergrund denkt die Bundesnetzagentur nun über das Thema 0180 nach und stellt zunächst fest: "Die derzeitige Nutzung der 0180er-Rufnummern im Markt entspricht überwiegend nicht den Zuteilungsregeln und nicht der TKG-Definition von Geteilte-Kosten-Diensten. Sie wird dabei auch – insbesondere aus Gründen der Intransparenz – den Verbraucherinteressen nicht gerecht." Daher sei nun grundsätzlich zu klären, ob "eine Wiederherstellung des Shared-Cost-Prinzips angestrebt werden oder eine Anpassung von Namen und Verwendungszweck der 0180er-Rufnummern an die derzeitige Marktsituation erfolgen sollte".

Eine mögliche Lösung besteht aus Sicht der Bundesnetzagentur darin, den Begriff "Geteilte-Kosten" fallen zu lassen und stattdessen von "Kundenkontakt-Diensten" zu sprechen. Damit würden 0180er-Nummern aber zu niedrigpreisigen Premium-Diensten, bei denen die Kosten durch die Netzbetreiber festgesetzt werden (Online-Billing). Dabei müsste dann eine preisliche Obergrenze festgelegt werden, um den Nummernbereich 0180 deutlich von dem Nummernbereich 0900 abzugrenzen. Dazu bedarf es aber des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

Einfacher wäre es hingegen, die Definition des Telekommunikationsgesetzes beizubehalten und entsprechend der Realität im Markt deutlich niedrigere Entgelte für die 0180er-Rufnummern festzusetzen, schließlich müsse der maximal mögliche Preis eines "Geteilte-Kosten-Dienstes" laut Definition unterhalb der Gesamtkosten des Dienstes liegen. Die Gebühren könnten dennoch über den üblichen Verbindungsentgelten für Ferngespräche liegen, da die technische Realisierung von 0180er-Rufnummern nachweisbar aufwendiger sei. Problematisch ist aber, dass auch hier laut TKG die zusätzlich zu der Verbindungsleistung erbrachten Leistungen nicht eingerechnet werden dürfen. Daher stelle sich die Frage, "ob nicht vielmehr der derzeit in den Zuteilungsregeln festgeschriebene Nutzungszweck für den Nummernbereich 0180 durch die Marktentwicklung überholt ist", so die Bundesnetzagentur.

Eine dritte Option sei die Überführung der 0180er-Rufnummern in das Offline-Billing unter Festhalten an dem Shared-Cost-Prinzip, was mit der aktuellen Regelung um TKG im Einklang wäre. Beim Offline-Billing legen die Diensteanbieter, nicht der Teilnehmernetzbetreiber des Anrufenden, die Preise für ihre Dienste fest. Den Rufnummernteilbereichen sind somit keine bestimmten Preise mehr zugeordnet. Dies bedarf dann aber einer Preisobergrenze, um 0180er-Nummern von 0900er-Rufnummern abzugrenzen und dem Shared-Cost-Prinzip zumindest im Ansatz gerecht zu werden, so die Behörde. Zu einer besseren Einhaltung des Shared-Cost-Prinzips führe dies aber nicht.

In welche Richtung sich das Ganze entwickeln wird, ist derzeit offen. Die Bundesnetzagentur bittet jetzt um Stellungnahmen und will anhand dieser dann einen konkreten Vorschlag für das weitere Vorgehen erarbeiten.


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