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Unternehmensnamen in Blog-Domains sind problematisch

Einstweilige Verfügung untersagt Nutzung von Blog-Domain mit Unternehmensnamen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamburg (OLG Hamburg) stehen Blog-Namen und -Domains, die sich aus einem Unternehmensnamen und dem Wort "blog" zusammensetzen, nur dem jeweiligen Unternehmen zu.
/ Jens Ihlenfeld
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In seinem Urteil von 31. Mai 2007(öffnet im neuen Fenster) (AZ 3 W 110/07) gab das OLG Hamburg einer entsprechenden Beschwerde statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber eines entsprechenden Blogs.

Demnach können Unternehmen auf Basis des Namensrechts nach § 12 BGB gegen einen nicht berechtigten Dritten vorgehen, der diesen Namen unbefugt als Domain nutzt – auch wenn das Blog nicht im geschäftlichen Verkehr handle, sondern sich Beiträge zur Meinungsbildung im gesellschaftlichen Raum verschrieben habe, so das Urteil.

Das entsprechende Blog hatte sich laut Urteil als schlimmster Albtraum für das entsprechende Unternehmen bezeichnet und angekündigt, "alles, was aus dem [Unternehmen] herausquillt, unter extensiver Ausnutzung der Spielräume der grundgesetzlich garantierten Meinungsäußerungsfreiheit kritisch [zu] kommentieren" .

Der Zusatz "blog" werde vom Publikum als rein beschreibend verstanden, so die Meinung des Gerichts. Ein wettbewerblich signifikanter Anteil der Nutzer werde annehmen, dass sich hinter dem Blog der Internetauftritt des entsprechenden Unternehmens, sein "Corporate Blog" verberge.

Daher erließ das OLG Hamburg eine einstweilige Verfügung, mit der die Nutzung der Domain "[Firmenname]-blog.de" untersagt wird.


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