Urheberrechtsnovelle vom Bundestag verabschiedet
Die Urheber können von neuen Regelungen über die Pauschalabgaben für die Privatkopie profitieren. Die im ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesjustizministerium vorgesehene Kappungsgrenze von fünf Prozent vom Verkaufspreis eines für Kopien genutzten Gerätes ist entfallen. Ebenfalls entfallen ist eine Bagatellgrenze, wonach Abgaben erst dann für Geräte anfallen sollten, wenn diese zu mindestens 10 Prozent für urheberrechtlich relevante Kopien genutzt wird. Damit kann in Zukunft auf ein Mobiltelefon mit Digitalkamera eine Urheberabgabe anfallen. Die Einzelheiten sollen die Verwertungsgesellschaften mit den Geräteherstellern aushandeln.
Der Deutsche Kulturrat zeigt sich angesichts der neuen Bestimmungen zur Urheberabgabe "über [die] Reform des Urheberrechts" erfreut. Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, sagte: "Unser Dank gebührt den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Sie haben den Gesetzesentwurf der Bundesregierung gründlich beraten, in insgesamt drei Anhörungen intensiv die Meinung der Experten eingeholt und schließlich den Gesetzesentwurf grundlegend verändert. Am Ende sind für den Kulturbereich weitgehend positive Lösungen herausgekommen. Besonders wichtig ist, dass die geplanten Einschränkungen der Vergütungsabgabe zurückgenommen wurden."
Für die Rechteinhaber vereinfacht sich dagegen die Verwertung der in ihren Archiven lagernden Schätze. Für die multimediale Verwertung alter Radiosendungen oder Texte aus Zeitungen und Zeitschriften, benötigen sie in Zukunft nicht mehr die Genehmigung der Urheber. Diese bekommen lediglich ein dreimonatiges Widerspruchsrecht und haben dafür zu sorgen, stets für die Rechteinhaber erreichbar zu sein. Vor der Verwertung in Form einer neuen Nutzungsart, müssen die Rechteinhaber die Urheber über ihre Pläne informieren. Sollte der Urheber nicht erreichbar sein und sein Widerspruchsrecht aus Unwissenheit nicht ausüben können, so ist das sein Problem. Die Rechteinhaber haben dann freie Hand. Für Filmschaffende verschlechtert sich die Lage noch drastischer, da ihnen vom Gesetzgeber auch kein Widerspruchsrecht gewährt wurde.
In neuen Verträgen erhalten die Rechteinhaber zudem die Möglichkeit, sich das Recht auf neue, unbekannte Nutzungsarten quasi auf Vorrat einräumen zu lassen. Nach (noch) geltendem Recht war das von Gesetz wegen ausgeschlossen. Für die zusätzliche Verwertung soll den Urhebern eine angemessene Entschädigung zustehen. Wie hoch die in der Praxis ausfallen wird, muss sich zeigen. Grietje Bettin, medienpolitische Sprecherin der Grünen, kommentiert die Neuregelung im Spiegel-Online-Interview so: "Da wird einer ganzen Gruppe von Urhebern ihr legitimes Recht verwährt. Das geht so nicht." Die Grünen hatten sich im Rechtsausschuss bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten, im Bildungsausschuss dagegen gestimmt.
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Wenn ich das richtig im Hinterkopf habe, fällt dieser Fall nicht darunter, da man hier...
Viele Politiker sind aber dazu nicht in der Lage. http://www.youtube.com/watch?v...
h_tp://www.stupidedia.org/stupi/Hacken h_tp://www.stupidedia.org/stupi/Urheberrecht...
Doch, das hast du sehr wohl getan: Vielleicht solltest du dir das erstmal selbst zu...