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Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur

"Zweiter Korb" soll morgen vom Parlament verabschiedet werden. Der Rechtsausschuss des Bundestages hat heute den umstrittenen Regierungsentwurf für das Urheberrechtsgesetz verabschiedet. Die von Regierungsseite Ende Juni vorgeschlagenen Änderungen wurden akzeptiert. Die Vertreter von CDU/CSU, SPD und FDP stimmten für den Entwurf, die der Linken dagegen und die der Grünen enthielten sich der Stimme. Morgen soll der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den geänderten Gesetzentwurf beraten und ihn verabschieden. Stimmt der Bundesrat im Herbst zu, könnten die neuen Urheberrechtsverschärfungen noch dieses Jahr in Kraft treten.
/ Jens Ihlenfeld
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Monika Griefahn, Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien im Bundestag, bringt das Ergebnis so auf den Punkt: "Nach zahlreichen langen und intensiven Verhandlungen ist aus der Gesetzesnovelle tatsächlich ein Gesetz für die Urheber geworden. Was wir als SPD schon im Wahlkampf zusagten, haben wir jetzt erreicht: den Schutz der Urheberrechte."

Dem stehen auf der anderen Seite weitere Abstriche bei den Rechten der Nutzer gegenüber, die Kritik von verschiedenen Akteuren auf sich ziehen. So hatte das Aktionsbündnis "Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft" in einer Pressemitteilung(öffnet im neuen Fenster) noch gestern davor gewarnt, den Entwurf in der vorgelegten Fassung zu verabschieden, weil darin "Informationsbedürfnisse und Informationsverhalten der in Bildung und Wissenschaft Arbeitenden weitgehend ignoriert wurden" . Bibliotheken würden in Zukunft "massiv an der Informationsversorgung von Bildung und Wissenschaft im elektronischen Umfeld gehindert werden" und das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Ziel, ein "bildungs- und wissenschaftsfreundliches Urheberrecht" zu schaffen, sei so nicht zu erreichen.

Auch der Branchenverband der Hersteller von IT-Geräten, Bitkom, kritisiert den Gesetzentwurf. Jörg Menno Harms, Vizepräsident von Bitkom, sieht(öffnet im neuen Fenster) "Hersteller und Nutzer von IT-Geräten [...] durch Abgaben massiv belastet" . Anlass für die Kritik ist das Entgegenkommen der Bundesregierung gegenüber den Verwertungsgesellschaften. Diese hatten sich im Vorfeld vehement dafür eingesetzt, die vorgesehe Kappungsgrenze für Urheberabgaben ("Kopierabgaben") auf elektronische Geräte abzuschaffen. Damit sollen den Urhebern, die Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind, höhere Einnahmen garantiert werden. Urheber, die nicht Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind, werden allerdings weiterhin leer ausgehen.

Im Gesetzentwurf(öffnet im neuen Fenster) war ursprünglich vorgesehen, die Urheberabgaben auf fünf Prozent des Verkaufspreises zu begrenzen. Diese Fünf-Prozent-Kappung ist jetzt gestrichen. Dazu Monika Griefahn: "In Rücksicht auf die Rechte der Urheber gibt es dabei weder eine 5-prozentige Deckelung noch eine 10-prozentige Bagatellregelung, was die Ausschüttung an die Urheber stark reduzieren würde. Stattdessen wollen wir, dass alle Autorinnen und Autoren, Musiker oder Filmschaffende fair und angemessen für ihre Arbeit bezahlt werden."

Die Gerätehersteller rechnen in der Folge damit, dass die Verwertungsgesellschaften deutlich höhere Abgaben aushandeln und den Kreis der erfassten Geräte ausweiten werden. Für den Endverbraucher bedeutet das höhere Preise. Beispielsweise könnten sich Drucker um 10,- bis 300,- Euro verteuern. Die Hersteller der Geräte sehen deshalb die Gefahr, dass die Kunden zunehmend übers Internet im Ausland einkaufen könnten.

Für die Nutzer urheberrechtlich geschützter Werke sieht die Gesetzesnovelle noch weitere Verschlechterungen vor. Die ursprünglich von Justizministerin Brigitte Zypries geplante Bagatellklausel für Nutzer von P2P-Tauschbörsen ist weggefallen. Auch geringfügige Verletzungen des Urheberrechts, beispielsweise durch das Hochladen einiger weniger geschützter Musikstücke, kann demnach verfolgt werden. Die Gefahr dafür wird sogar steigen, denn die Möglichkeiten zur legalen Nutzung von P2P-Tauschbörsen werden weiter eingeschränkt. Privatkopien von "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten" Kopien und Kopiervorlagen sind in Zukunft unzulässig. Statt wie bisher nur der Upload ist in Zukunft auch der Download geschützter Musik in den meisten Fällen verboten.

In einem weiteren Punkt gehören die Verwertungsgesellschaften, gemeinsam mit den großen Rechteverwertern, zu den Profiteuren der Urheberrechtsnovelle. In der Frage der "Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten" haben die Verwerter weitgehend ihre Interessen durchsetzen können. Hintergrund ist die Problematik des Umgangs mit archivierten Werken.

Ohne Genehmigung der Urheber dürfen Werke nur in dem Umfang verwertet werden, wie es der Nutzungsvertrag oder das Gesetz ausdrücklich erlaubt. Sollte sich zu einem späteren Zeitpunkt durch die technische Entwicklung ein neuer Weg der Verwertung eröffnen, wie beispielsweise durch das Internet, so müsste in jedem Fall ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Sollte der Urheber nicht auffindbar sein, so wäre eine Nutzung mangels Genehmigung urheberrechtlich unzulässig.

Die Verwerter hatten sich dafür eingesetzt, an die Stelle der notwendigen Genehmigung ein Widerspruchsrecht der Urheber zu setzen. Sollten diese nicht innerhalb einer kurzen Zeitspanne der neuen Nutzung ihrer Werke widersprechen, so sollte das als Zustimmung und Genehmigung gelten. Eine Pflicht, die Urheber rechtzeitig über die Absicht zur neuen Nutzung zu informieren, hatten die Verwerter nicht geplant.

Der aktuelle Entwurf sieht nun eine Pflicht zur Unterrichtung vor. Mit der Unterrichtung beginnt eine Dreimonatsfrist zu laufen, innerhalb derer die Urheber der neuen Nutzung widersprechen können. Ist die Frist abgelaufen, erlöscht das Widerspruchsrecht. Im Grunde wird also den Verwertern eine gesetzliche Zwangslizenz zur Verwertung in neuen Nutzungsarten eingeräumt. Für diese Nutzung müssen die Verwerter eine "angemessene Vergütung" zahlen. Der Vergütungsanspruch soll nur durch die Verwertungsgesellschaften wahrgenommen werden können. Urheber, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind, gehen also wieder leer aus, wie schon bei den Kopierabgaben.

Die vorgesehene Neuregelung findet denn auch keinen ungeteilten Zuspruch. Auf einem Symposium zum Thema "Film- und Medienrecht" , veranstaltet vom Institut für Urheber- und Medienrecht in München, erklärte etwa Fred Breinersdorfer(öffnet im neuen Fenster) , Professor, Drehbuchautor und Produzent: "Die Novellierung zu den unbekannten Nutzungsarten ist das Papier nicht wert, auf dem es steht" . Seiner Meinung nach sei die Marktmacht der Verwerter zu groß, um den Urhebern die Durchsetzung einer angemessenen Vergütung zu gestatten.

Die Position der Verwerter wird auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. In Zukunft sollen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in der Anzahl zur Nutzung anbieten dürfen, in der sie gedruckte Exemplare im Bestand haben. Nur bei "Belastungsspitzen" sind Ausnahmen vorgesehen. Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen(öffnet im neuen Fenster) .

Der Kopienversand wird in Zukunft also nur noch per Fax zulässig sein, was die praktischen Nutzungsmöglichkeiten der Kopien drastisch einschränkt. Darüber freuen können sich die Fachverlage, die ihre Artikel kostenpflichtig im Internet anbieten. Einzelne Artikel werden in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten, Abonnements kosten nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Auf Bibliotheken und Wissenschaftler kommen damit hohe Kosten für die Neuanschaffung von Fachzeitschriften zu. Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, durch die Stärkung der Rolle von "Open Access" ein Gegengewicht zu schaffen, wie es der Bundesrat ursprünglich befürwortet, später aber abgelehnt hatte .

Der Verband deutscher Schriftsteller hatte zusammen mit dem deutschen PEN-Zentrum und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Mai alle Forderungen nach "Open Access" in einer "Frankfurter Mahnung" zurückgewiesen . Auf "Open Access" zu setzen, sei ""eine gravierende Fehlsteuerung" , hieß es dort.

Angesichts der gravierenden Meinungsverschiedenheiten unter seinen Mitgliedern hat der Rechtsausschuss neben dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag angenommen(öffnet im neuen Fenster) . Dieser stellt eine Auffanglösung für den Fall dar, dass sich das Gesetz als nicht ausreichend oder nicht praxistauglich erweist. In dem Entschließungsantrag geht es neben der Frage der Geräteabgaben und "Open Access" auch um die Problematik des Handels mit Gebrauchtsoftware und Aufnahmesoftware für Internet-Radio-Sender. Was den letzten Punkt anbelangt, fordert die Musikindustrie schon seit geraumer Zeit, die Privatkopie für diese Zwecke abzuschaffen(öffnet im neuen Fenster) . "Robert A. Gehring"


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