Urheberrechtsnovelle auf der Überholspur
Die Position der Verwerter wird auch durch Einschränkungen bei den Bibliotheken und dem Kopienversand gestärkt. In Zukunft sollen Bibliotheken elektronische Werkskopien nur noch in der Anzahl zur Nutzung anbieten dürfen, in der sie gedruckte Exemplare im Bestand haben. Nur bei "Belastungsspitzen" sind Ausnahmen vorgesehen. Der kostengünstige Versand elektronischer Kopien von Artikeln aus Fachzeitschriften, den die Bibliotheken in der Vergangenheit über den Dienstleister Subito abgewickelt haben, wird der Vergangenheit angehören. Eine Ausnahmeklausel ist dafür nicht vorgesehen und vor Gericht war Subito dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels und der Vereinigung internationaler Fachverlage unterlegen.
Der Kopienversand wird in Zukunft also nur noch per Fax zulässig sein, was die praktischen Nutzungsmöglichkeiten der Kopien drastisch einschränkt. Darüber freuen können sich die Fachverlage, die ihre Artikel kostenpflichtig im Internet anbieten. Einzelne Artikel werden in der Regel zu Preisen um die 25,- Euro angeboten, Abonnements kosten nicht selten mehrere tausend Euro im Jahr. Auf Bibliotheken und Wissenschaftler kommen damit hohe Kosten für die Neuanschaffung von Fachzeitschriften zu. Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf darauf verzichtet, durch die Stärkung der Rolle von "Open Access" ein Gegengewicht zu schaffen, wie es der Bundesrat ursprünglich befürwortet, später aber abgelehnt hatte.
Der Verband deutscher Schriftsteller hatte zusammen mit dem deutschen PEN-Zentrum und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels im Mai alle Forderungen nach "Open Access" in einer "Frankfurter Mahnung" zurückgewiesen. Auf "Open Access" zu setzen, sei ""eine gravierende Fehlsteuerung", hieß es dort.
Angesichts der gravierenden Meinungsverschiedenheiten unter seinen Mitgliedern hat der Rechtsausschuss neben dem Gesetzentwurf einen Entschließungsantrag angenommen. Dieser stellt eine Auffanglösung für den Fall dar, dass sich das Gesetz als nicht ausreichend oder nicht praxistauglich erweist. In dem Entschließungsantrag geht es neben der Frage der Geräteabgaben und "Open Access" auch um die Problematik des Handels mit Gebrauchtsoftware und Aufnahmesoftware für Internet-Radio-Sender. Was den letzten Punkt anbelangt, fordert die Musikindustrie schon seit geraumer Zeit, die Privatkopie für diese Zwecke abzuschaffen. "Robert A. Gehring"
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Danke. Du sprichst mir aus der Seele. Ich möchte z.B. auch lieber von einem Arzt...
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