Zum Hauptinhalt Zur Navigation Zur Suche

Parallels wird LGPL-Verstoß vorgeworfen

Virtualisierungssoftware setzt auf Wine-Bibliotheken für 3D-Unterstützung. Bei der Veröffentlichung der Virtualisierungssoftware Parallels Desktop 3.0 für Intel-Macs war die neue 3D-Unterstützung eine der neuen Funktionen, die im Vordergrund standen. Nun wird dem Anbieter vorgeworfen, die Open-Source-Lizenz GNU Lesser General Public License (LGPL) zu verletzen – die eingesetzten Bibliotheken stammen vom Wine-Projekt.
/ Julius Stiebert
36 Kommentare Auf Google folgen (öffnet im neuen Fenster)

Der Parallels Desktop 3.0 bietet hardwarebeschleunigte 3D-Grafik auf Basis von OpenGL 1.5 und DirectX 8.1, so dass Spiele wie Quake, Half Life 2 und World of Warcraft in virtuellen Maschinen funktionieren sollen. Offensichtlich verwendet Parallels dafür Bibliotheken des Wine-Projektes(öffnet im neuen Fenster), das an einer freien Umsetzung des Windows-API arbeitet und sich in letzter Zeit besonders DirectX widmet.

Die Wine-Entwickler wurden erstmals darauf aufmerksam, als Parallels Screenshots veröffentlichte, auf denen einige Fehler zu erkennen waren, die in Wine stecken. Als der Parallels Desktop 3.0 dann veröffentlicht wurde, fand das Wine-Team vier seiner DLLs, die bei der Installation von Windows als Gastsystem eingerichtet werden. Auf eine Anfrage im Parallels-Forum(öffnet im neuen Fenster) hin wurde der Einsatz der Wine-Software bestätigt und versprochen, man könne den Quelltext innerhalb weniger Tage erhalten. Denn: Wine unterliegt den Bestimmungen der LGPL, einer Abwandlung der GPL, die zwar den Einsatz in proprietärer Software erlaubt, aber dennoch verlangt, dass veränderte LGPL-Software wieder unter dieser Lizenz veröffentlicht werden muss.

Nach Angaben im offiziellen Wine-Wiki(öffnet im neuen Fenster) blieben die Anforderungen des veränderten Quelltextes jedoch bisher unbeantwortet bzw. Parallels versprach, den Code bereitzustellen, unterließ dies dann aber. Bisher war keine offizielle Stellungnahme von dem Unternehmen zu erhalten, im Laufe des Tages soll der Sachverhalt jedoch noch dargelegt werden, nachdem er nochmals geprüft wurde.


Relevante Themen