Studie: Killerspielverbot weder notwendig noch sinnvoll
Im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und der Länder untersucht das Institut derzeit, ob und inwieweit der Jugendmedienschutz effektiv funktioniert. Der Bereich der Video- und Computerspiele wurde dabei auf Grund der aktuellen Diskussion vertieft und vorgezogen.
Die Rahmenbedingungen für einen wirksamen Jugendmedienschutz im Bereich der Video- und Computerspiele seien durch die Gesetzesreform von 2003 grundsätzlich besser geworden. Trotz dieser positiven Entwicklung gibt es jedoch Bereiche, in denen Verbesserungen möglich und sinnvoll wären. Nach Ansicht des Hans-Bredow-Instituts könnten die Entscheidungen der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) nachvollziehbarer werden, wenn die jeweiligen Bewertungskriterien transparenter dargestellt würden. Im Bereich der Indizierung von Computerspielen könnte eine noch systematischere Kooperation zwischen USK und BPjM sicherstellen, dass die von beiden Institutionen verwendeten Kriterien möglichst gleich interpretiert werden.
Außerdem führe die grafische Darstellung der Altersfreigaben auf den Spieleverpackungen in der Praxis oft zu falschen Vorstellungen darüber, wer über die Kennzeichnung letztlich entscheidet und wie deren rechtliche Verbindlichkeit aussieht. Auch das Nebeneinander verschiedener Alterskennzeichen und -empfehlungen erwecke in der Öffentlichkeit den Eindruck, dass im Jugendmedienschutz Inkonsistenzen bestehen.
Erheblichen Vebesserungsbedarf macht die Studie im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und den ordnungs- und strafrechtlichen Vollzug bei Verstößen. So sollten beispielsweise den Ordnungsbehörden Testkäufe gestattet werden.
Der Bericht, der gemeinsam von Juristen und Sozialwissenschaftlern des Hans-Bredow-Instituts im aktiven Austausch mit den beteiligten Institutionen im Jugendmedienschutz erarbeitet wurde, enthält neben den Ergebnissen der Analysen auch einen ökonomischen Überblick über den Spielesektor, aktuelle Daten zur Nutzung von Spielen durch Kinder und Jugendliche, eine Zusammenfassung der bisherigen Ergebnisse der Medienwirkungsforschung in Bezug auf Video- und Computerspiele sowie eine Darstellung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen.
Dabei stellt die Studie in Bezug auf das vor allem von Bayern und Niedersachsen geforderte Killerspieleverbot durch eine Verschärfung des § 131 StGB fest, dass eben der § 131 StGB (Gewaltverherrlichung) bereits heute auf Computer- und Videospiele anwendbar ist. Einer Erweiterung des Anwendungsbereiches, z.B. ein Verbot bestimmter Spielegenres, seien enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt, da etwa ein Totalverbot auch erwachsenen Nutzerinnen und Nutzern die Inhalte vorenthält und in die Rechte der Hersteller eingreift. Auch Spiele seien nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützte Kommunikationsinhalte.
Eine Konkretisierung des § 131 StGB könne aber im Hinblick auf das derzeitige Tatbestandsmerkmal "Schildern" sinnvoll sein, um den Besonderheiten von Video- und Computerspielen Rechnung zu tragen, so das Hans-Bredow-Institut.
Kritisiert werden die Prüfungsgutachten der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK), da diese von sehr unterschiedlicher Struktur, Differenziertheit und Qualität seien, was im Hinblick auf Akzeptanz und Evaluierbarkeit nicht optimal sei. "Eine Verbesserung könnte durch die Ausarbeitung von nach außen kommunizierten Kriterienkatalogen erfolgen, die im Rahmen der Gesamtbetrachtung eines Prüfungsgegenstandes systematisch berücksichtigt werden" , so die Autoren der Studie. Inhaltlich stünden die von der USK angewendeten Kriterien weitgehend in Übereinstimmung mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Wirkung von Computer- und Videospielen. Ausdifferenzierungen und Ergänzungen seien aber im Hinblick auf die konkrete Einbindung von Gewalt sowie auf Sucht- und Angstpotenzial sinnvoll. Dennoch macht das Hans-Bredow-Institut Verbesserungsmöglichkeiten bei der Kriterientransparenz aus.
Angesichts der Zahl der zu prüfenden Spiele sei auch die Kritik von Prof. Christian Pfeiffer und seinem Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen plausibel, dass die Kapazität der Spieletester an ihre Grenzen geraten müsse. Angesichts der zentralen Stellung der Tester – sie präsentieren das zu prüfende Spiel dem Prüfgremium, das selbst ein Spiel nicht vollständig durchspielt – sei im Sinne einer besseren Akzeptanz des Systems sinnvoll, die personelle Ausstattung, die Auswahl, die Schulung und die systematische Kontrolle des Testbereichs bei der USK weiter zu verbessern.
Im Hinblick auf die Kennzeichen selbst empfiehlt das Hans-Bredow-Institut eine Umgestaltung. Die zentrale Altersangabe der Kennzeichen sei nicht auffällig genug gestaltet und es komme in der Praxis zu Fehlinterpretationen in Bezug auf die Verbindlichkeit und den Urheber der Kennzeichnungsentscheidung. Teilweise würden die verbindlichen Altersfreigaben nur als Empfehlung des Herstellers interpretiert. Das Problem verschärft sich zudem dadurch, dass die USK-Kennzeichen nicht selten in optischer Konkurrenz zu – teils abweichenden – Altersempfehlungen des europäischen PEGI-Systems stehen. Dies kann in der Wahrnehmung von Eltern, aber auch Kindern und Jugendlichen eine gewisse Beliebigkeit vermitteln, die die Orientierungsfunktion der Kennzeichen insgesamt konterkariert.
In Bezug auf die Indizierung von Spielen bringt die Studie "vorläufige Anordnungen" in die Diskussion ein. Zwar sei Indizierung ein wirksamer Weg des Jugendschutzes, da aber bis zu einer Indizierung mehrere Wochen vergehen können, in denen bereits ein großer Teil eines Spieles abverkauft wurde, könnten "vorläufige Anordnungen" ein geeignetes Mittel sein, diese Entwicklung zu relativieren.
Die von Prof. Pfeiffer kritisierte Zusammenarbeit von USK und Bundesprüfstelle hält man am Hans-Bredow-Institut grundsätzlich für intensivierbar. Systematische Hinweise darauf, dass es zu größeren Abweichungen zwischen der Einschätzung der beiden Organisationen kommt, konnten nicht gefunden werden. Der Punkt ist vor allem deshalb relevant, da auf Grund der Indizierungssperre, die für alle USK-gekennzeichneten Spiele gilt, die Prüfung der Indizierungskriterien faktisch auf den Zeitpunkt der USK-Prüfung vorverlegt wird.
Ein Defizit macht die Studie vor allem in der Umsetzung des Jugendschutzes aus, z.B. im Hinblick auf die Kontrolle der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und den Vollzug bei Verstößen. Es gebe keine zentrale Anlaufstelle, die es erlaubt, sich ein Bild über die Vollzugskontrollen zu machen. Eine auch für die beteiligten Institutionen klarer kommunizierte Aufgabenverteilung im Dreieck Ordnungsämter bzw. Gewerbeaufsicht, Polizei und Oberste Landesjugendbehörden sei daher sinnvoll und deren verstärkte Kooperation wünschenswert. Gefordert wird vor allem für die zuständigen Ordnungsämter die Möglichkeit, Testkäufe vorzunehmen, um die Kontrolle der Abgabe in Ladengeschäften zu verbessern.
Kritisch äußern sich die Autoren der Studie aber auch über Prof. Christian Pfeiffer vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, ohne diesen beim Namen zu nennen: "In den Kontext der Akzeptanz gehört auch, dass gut gemeinte alarmistische Kommunikation über den Jugendmedienschutz kontraproduktiv sein kann; daher erscheint es oft vorzugswürdig, mit Kritik am Jugendschutzsystem zunächst den Expertendiskurs und erst dann die breite Öffentlichkeit zu suchen."
Viele Fragen lässt der Report noch offen – etwa die der mangelnden Wirkung von Vertriebsbeschränkungen, die sich durch den zunehmenden Onlinevertrieb der Spiele selbst oder von Mods, Demo-Versionen oder Trailern ergeben. Diese sollen Teil der Hauptevaluation sein, der aktuelle Bericht wurde schließlich angesichts der aufgeheizten Diskussion vorgezogen.
In der SPD sieht man die eigene Position durch den Bericht bestätigt: "Die Evaluation spricht eine klare Sprache: Im Hinblick auf Computerspiele haben wir in Deutschland einen vorbildlichen und wirksamen Jugendmedienschutz, wenngleich es Defizite im Vollzug des Jugendmedienschutzes gibt" , kommentieren die Bundestagsabgeordneten Monika Griefahn (Sprecherin der Arbeitsgruppe für Kultur und Medien) und der medienpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Jörg Tauss.
Die Evaluation mache klar, dass zusätzliche Verschärfungen und gesetzliche Verbote, beispielsweise durch eine Erweiterung des §131 StGB zur Gewaltverherrlichung, nicht nur unnötig sind, sondern auch wirkungslos wären. "Populistische Verbotsforderungen sind damit als Placebos enttarnt. Nicht Gesetzeslücken verhindern die Strafverfolgung, sondern die mangelnde Anwendung der gesetzlichen Möglichkeiten. Jedem Bundesland bleibt es nun selbst überlassen, eine härtere Verfolgung durch seine Behörden anzuordnen."
Es gehe nun darum, die sinnvollen und angemessenen Vorschläge der Gutachter zu diskutieren und umzusetzen. Abgesehen von einigen wenigen schwarzen Schafen seien Computerspiele ein spannender und immer wichtiger werdender Bestandteil unserer Kultur, heißt es in der Mitteilung aus der SPD-Bundestagsfraktion. "Wir hoffen, dass das Gutachten die negative Diskussion der letzten Monate, mit der beinahe alle Computerspiele und deren Nutzer diskreditiert wurden, wieder versachlichen kann. Wir dürfen nicht zulassen, dass mit negativen Vorurteilen eine lebendige Kulturszene und eine innovative Branche, die gerade in Deutschland zuallererst für unschädliche und kreative Spiele steht, in Verruf geraten."
Der gesamte 171 Seiten starke Bericht steht unter hans-bredow-institut.de(öffnet im neuen Fenster) zum Download bereit.
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