Atze Schröder verliert im Wikipedia-Rechtsstreit
Die Vorgeschichte(öffnet im neuen Fenster) zu dem Fall liest sich wie ein Schildbürgerstreich: Atze Schröder behagte es nicht, dass sein tatsächlicher Name in der Online-Enzyklopädie Wikipedia auftauchte. Als Folge dessen bekam der für die Wikipedia verantwortliche Wikimedia-Verein eine Abmahnung, der im Anschluss eine Klage folgte, nachdem die Abmahnung wirkungslos blieb. Kurz bevor es zum Prozess kommen sollte, zog Atze Schröder seine Klage überraschend zurück und verlangte aber, dass der Wikimedia-Verein die Prozesskosten zu tragen habe.
Der Geschäftsführer des Wikimedia-Vereins, Arne Klempert, sah überhaupt nicht ein, warum der Verein nun die Verfahrenskosten zu tragen habe und ging gerichtlich dagegen vor. Nun hat die Pressekammer des Hamburger Landgerichts entschieden, dass Atze Schröder die Kosten des Verfahrens in voller Höhe zu tragen hat.
Obwohl es also im aktuellen Verfahren lediglich noch darum ging, welche Streitpartei für die entstandenen Kosten aufkommt, hat das Gericht auch in der Sache entschieden. Klempert zitiert in seinem Blog(öffnet im neuen Fenster) genüsslich aus dem Urteil: "Umstände, aus denen heraus sein Interesse [gemeint ist Atze Schröder, Anm. d. Red.] an der Wahrung seiner Anonymität für den Bereich seines Privatlebens dieses berechtigte Interesse der Öffentlichkeit in einem solchen Maße überwiegen könnte, dass nicht einmal sein bürgerlicher Name öffentlich gemacht werden dürfte, hat der Kläger nicht vorgebracht."
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