EU besteht auf Öffnung des VDSL-Netzes der Telekom
Die Kommission ziehe wegen der Ausnahme von der Regulierung gegen Deutschland vor den Europäischen Gerichtshof, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters eine mit dem Vorgang vertraute Person(öffnet im neuen Fenster). Offiziell knöpft sich die Kommission derweil die Bundesnetzagentur vor: Diese soll ihre Marktanalyse für den Zugang zum Netz der nächsten Generation unverzüglich abschließen.
"Die Kommission will sicherstellen, dass die Netze der nächsten Generation in ganz Europa in einheitlicher und transparenter Weise eingeführt und zugänglich gemacht werden können", erklärte die für Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding. "Es ist von entscheidender Bedeutung, dass wir allen Marktteilnehmern, die zum Nutzen der Verbraucher in neue Produkte und Dienstleistungen investieren, echten Wettbewerb und die erforderliche Rechtssicherheit gewährleisten."
Am 25. Mai 2007 hat die Bundesnetzagentur der Kommission die Maßnahmen vorgestellt, durch die die Deutsche Telekom weiterhin verpflichtet wird, Wettbewerbern Zugang zu den Kupferleitungen ihres Telefonfestnetzes zu gewähren. Da die Deutsche Telekom ihr Netz zum Glasfasernetz der nächsten Generation aufrüstet, umfassen die regulatorischen Maßnahmen der Bundesnetzagentur auch Auflagen für diesen Übergang.
Gegen die darin enthaltene Marktdefinition der Bundesnetzagentur für den entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss hat die EU-Kommission keine Einwände. Die vorgeschlagenen Regulierungsmaßnahmen gingen in die richtige Richtung, so die Kommission, jedoch nicht weit genug. Nach Ansicht der Kommission bleiben wichtige Fragen im Hinblick auf die Stellung alternativer Betreiber offen.
Da alternative Betreiber in Deutschland bereits mit der Bereitstellung ihrer eigenen Infrastruktur bis zu den Ortsvermittlungen oder zentraleren Netzebenen begonnen haben, müssen diese Betreiber nun auf wirtschaftliche Weise die neuen Zugangspunkte in den Verteilerkästen an der Straße erreichen können. Daher soll die deutsche Regulierungsbehörde nach dem Willen der Kommission dafür Sorge tragen, dass der Zugang der Wettbewerber zum bestehenden Kupferleitungsnetz der Deutschen Telekom während des Ausbaus zu den Netzen der nächsten Generation erhalten bleibt. Die Bundesnetzagentur soll sicherstellen, dass die Wettbewerber gegebenenfalls wirtschaftlich rentablen Zugang zum Leitungs- und Glasfasernetz der Deutschen Telekom haben, um ihre eigenen Netze bis zu den Verteilerkästen an der Straße führen zu können, damit die erforderliche Ausrüstung dort installiert werden kann.
In den neuen Netzen wird die Zahl der von einem alternativen Betreiber benötigten Zugangspunkte um ein Vielfaches höher liegen als beim herkömmlichen Festnetz. In vielen Fällen wäre es für alternative Betreiber wirtschaftlich nicht mehr interessant, ihr Netz bis zu den Verteilerkästen an der Straße auszudehnen. Daher hält es die Kommission für wichtig, während der Einführung der Netze der nächsten Generation geeignete alternative Zugangslösungen anzubieten und fordert die Bundesnetzagentur dringend auf, ihre Marktanalyse für den Zugang zum Netz der nächsten Generation unverzüglich abzuschließen.
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