US-Bundesrichter bremst RIAA
Keine geheimen Verfahren gegen Studenten
Ein Bundesrichter in New Mexico hat dem Verband der US-Musikindustrie (RIAA) in ihrer Kampagne gegen Filesharing einen Dämpfer verpasst. Richter Lorenzo F. Garcia verwehrte der RIAA den Wunsch, im Geheimen gegen Studenten zu ermitteln und sie anschließend zu außergerichtlichen Einigungen zu drängen. Den Studenten steht das Recht auf "ein faires und vernünftiges Verfahren" zu, so der Richter.
Im vorliegenden Fall hatte die RIAA beantragt, per gerichtliche Anordnung von der Universität von New Mexico Auskunft über Studenten und Mitarbeiter zu bekommen, die sie des illegalen Filesharings verdächtigte. Die Betroffenen sollten darüber nicht informiert werden und somit keine Möglichkeit erhalten, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Die RIAA hatte argumentiert, dass dieses Vorgehen notwendig sei, weil ihr ansonsten "irreparabler Schaden" drohen würde, berichtet ArsTechnica.
In einem ähnlichen Fall hat sich ein Student der Bostoner Universität gegen dieses Vorgehen zur Wehr gesetzt und vor Gericht beantragt, das Vorgehen der RIAA für unzulässig erklären zu lassen.
Das Vorgehen der RIAA verstößt nach Auffassung von Richter Garcia gegen die gesetzlichen Bestimmungen für solche Verfahren. Demnach ist eine zivilrechtliche Beweiserhebung in der Regel erst nach einer Aussprache der gegnerischen Parteien zulässig, bei der eine Einigung über das Erhebungsverfahren erzielt worden ist. Da im vorliegenden Fall kein solches Treffen stattgefunden habe, schließlich richtet sich der Vorwurf gegen "unbekannte Internetnutzer", ist die Beweiserhebung bei der Universität unzulässig.
Der Richter konnte auch nicht erkennen, dass der Musikindustrie ein "irreparabler Schaden" droht, wie von ihr behauptet. Seiner Auffassung nach sei eine finanzielle Schadensersatzleistung im Nachhinein durchaus möglich und eine Ausnahme von gesetzlichen Vorschriften über die Beweiserhebung unnötig. Der Richter ordnete an, dass die RIAA sich mit der Universitätsleitung über das weitere Vorgehen zu einigen hat. Die Interessen der betroffenen Studenten und Mitarbeiter seien dabei zu berücksichtigen, denn "der mögliche Schaden durch die Freigabe vertraulicher personenbezogener Informationen über die Internetnutzung ist ebenfalls nicht gering". [von Robert A. Gehring]
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1. Du plenkst. 2. Im Vor-Post stand nix von "Herr". 3. Schon mal was von Urheberrecht...
Joa dito :D