Kritik an politischer Definition offener Standards
So werden "offene Standards" im Antrag von CDU/CSU und SPD(öffnet im neuen Fenster) wie folgt definiert: "Standards sollen dann als 'offen' betrachtet werden, wenn sie den Austausch zwischen verschiedenen Plattformen und Applikationen ermöglichen und ausreichend dokumentiert sind. Die Schnittstellen müssen offen gelegt, die technische Spezifikation auch umsetzbar sein, und ihre Nutzung muss zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert werden."
Diese Formulierung "zu fairen und diskriminierungsfreien Konditionen lizenziert" stößt aber auf Kritik, sie lehnt sich an den angelsächsischen Rechtsbegriff RAND (Reasonable And Non-Discriminatory) an. Dabei handele es sich aber eben nicht um offene Standards, sondern lediglich um die Zusicherung, dass Lizenzen zu einem einheitlichen Gebührenniveau angeboten werden, kritisiert der Verein FFII. Er plädiert dafür, die Formulierung durch "ihre Nutzung muss für jedermann unentgeltlich und frei von ausschließenden Lizenzbedingungen zulässig sein" zu ersetzen.
Auch der Linux-Verband übt Kritik, aber an einem anderen Punkt: "Im Interesse der eigenen Glaubwürdigkeit sollte man die Forderungen, die man in einem Gremium stellt, im anderen auch einhalten", so dessen Vorsitzender Elmar Geese mit Verweis auf die aktuelle Diskussion in Bezug auf die Einführung von Exchange im Bundestag. Es bestehe die Gefahr, dass noch vor der Sommerpause Fakten geschaffen werden sollen, die für den Steuerzahler teure Konsequenzen haben könnten und die wichtige Initiative der Forderung nach offenen Standards als Papiertiger diskreditiert werde.
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