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EU will das Thema "Killerspiel" im Auge behalten

Keine konkreten Beschlüsse zum Schutz der Jugend vor Gewaltspielen. Der Ministerrat der Europäischen Union will das Thema Killerspiele im Auge behalten. Dringenden Handlungsbedarf in Form einer Richtlinie sieht der Rat aber nicht und stellt fest, dass in allen Mitgliedsstaaten wirksame Bestimmungen zum Schutz von Minderjährigen vor dem Zugang zu Gewalt verherrlichenden Medien in Kraft sind.
/ Jens Ihlenfeld
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Zwar gebe es in den meisten Mitgliedsstaaten kein spezielles Konzept für den Umgang mit Gewalt verherrlichenden Medien, wohl aber mehrere Bestimmungen des Strafrechts, die in diesem Zusammenhang anwendbar sind und Sanktionen im Form von Gefängnisstrafen oder Bußgeldern vorsehen.

Je nach Land dienen verschiedene Gesetze dem Schutz von Minderjährigen vor dem Zugang zu Gewalt verherrlichenden Medien, in allen Mitgliedsstaaten seien die Rechtsvorschriften aber ausreichend.

Dennoch soll die Weiterentwicklung von Gewalt-Videospielen fortlaufend aufmerksam verfolgt werden, formuliert der Ministerrat. Er fordert die Mitgliedsstaaten auf, den Austausch von Informationen zu diesem Thema zu verbessern und fortzusetzen. Evtl. sei auch eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Ländern zu fördern, die am meisten von diesem Phänomen betroffen sind. Beispielsweise könne es sinnvoll sein, dass die Mitgliedsstaaten Informationen über die Gewalt-Videospiele austauschen, zu denen Minderjährigen der Zugang versperrt worden ist oder werden sollte. Auch sollen EUROJUST und EUROPOL in die Arbeit der Behörden einbezogen werden.


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