Strafregister werden europaweit vernetzt
"Die Erteilung von Auskünften aus den nationalen Strafregistern an andere Staaten in strafrechtlichen und anderen behördlichen Verfahren wird durch neue konkrete Regeln verbessert und beschleunigt", sagte Bundesjustizministerin und EU-Ratsvorsitzende Brigitte Zypries.
Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, den Informationsaustausch zwischen den nationalen Strafregistern zu verbessern. Dazu soll kein neues zentrales Europäisches Strafregister geschaffen werden, sondern die nationalen Strafregister als Zentralstelle für den europaweiten Informationsaustausch dienen.
Der Rahmenbeschluss verpflichtet die Mitgliedsstaaten, strafrechtliche Verurteilungen von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedsstaaten deren Heimatstaat so schnell wie möglich mitzuteilen. Das Register des Heimatstaates muss die so erhaltenen Informationen als Zentralstelle in der EU aufbewahren. Bislang musste so eine Mitteilung nur einmal jährlich erfolgen.
Durch den Rahmenbeschluss sei auch der erste Schritt in Richtung eines elektronischen Austausches zwischen den nationalen Strafregistern getan. Dabei wurde ein Datenaustausch-Format festgelegt. In einem zweiten Schritt soll dies nun umgesetzt werden und den Papierweg ersetzen.
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