TiVo fürchtet die GPLv3
Die GPLv3 enthält eine Tivoization(öffnet im neuen Fenster) -Klausel. Der Begriff Tivoization bezeichnet dabei die Entwicklung eines Systems, das zwar freie Software nutzt, dessen Hardware allerdings den Einsatz veränderter Softwareversionen verhindert. Entwickler können also etwa nicht das System um Funktionen erweitern und ihre Fassung installieren – das Gerät verweigert dann die Arbeit. Der Begriff ist abgeleitet von TiVo, einem Hersteller digitaler Videorekorder, die Linux nutzen und nur mit der original Firmware laufen. Nach der GPLv3 ist dieses Verhalten nicht mehr zulässig.
Im bereits im April 2007 veröffentlichten TiVo-Geschäftsbericht(öffnet im neuen Fenster) entdeckte LinuxDevices.com(öffnet im neuen Fenster) nun auch eine Stellungnahme zur GPLv3. Der Hersteller fürchtet, dass eine weite Verbreitung der GPLv3 den Verkauf und die Weiterentwicklung der eigenen Software verhindern würde. Weiter heißt es, man könne zukünftige Änderungen an Linux nicht integrieren, sofern Linux selbst oder Linux-Programme unter der GPLv3 lizenziert werden, was das Geschäft nachhaltig beeinflussen könne.
Weiter heißt es in dem Geschäftsbericht auch, dass der SCO-Prozess Auswirkungen auf TiVos Geschäft haben könne. Sollte ein Gericht entscheiden, dass SCO Rechte an Linux hat und damit bestimmte Teile nicht frei kopiert werden dürfen, könnte dies ebenfalls TiVos Geschäft nachhaltig beeinflussen.



