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Internet-Abzocke: Verbraucherschützer erringen "Pyrrhussieg"

Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet bleibt weitgehend ohne Folgen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat vor Gericht einen Erfolg im Kampf gegen Kostenfallen im Internet errungen, freuen darüber können die Verbraucherschützer sich aber nicht. Das Urteil sei ein "Pyrrhussieg" , der nur die "eklatante Schwäche des Verbraucherschutzes" zeige, so vzbv-Chefin Edda Müller.
/ Jens Ihlenfeld
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Nach einer Klage des vzbv gegen die Internet Service AG verurteilte das Landgericht Stuttgart das Unternehmen wegen wettbewerbswidriger Preiswerbung. Die kritisierten Seiten des Unternehmens waren nach dem gleichen Schema aufgebaut wie andere so genannte Abo-Fallen im Internet: So wurden Preisangaben und Vertragsbindungen auf den Seiten www.esims.de und www.testcars.com gezielt verschleiert. Hinter reißerischen Anzeigen für "gratis SMS" oder Testfahrten in Luxusfahrzeugen verbargen sich kostenpflichtige Abonnements. Erst am Seitenende in einem kleingedruckten Text wurde unterhalb des Anmeldebuttons der in Worten ausgeschriebene Preis genannt.

In seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil (Az. 17 O 490/06) stellte das Landgericht fest, "dass die Gestaltung der Internetseite (www.esims.de) darauf angelegt ist, Verbraucher über die Bedeutung des Ausfüllens und Absendens des Anmeldeformulars zu täuschen" . Der Anbieter stelle Gratisleistungen besonders heraus und unterschlage dabei eine vertragliche Bindung, die der Internetnutzer eingeht. Die Werbung sei entsprechend ihrer Ausgestaltung darauf angelegt, dass der Verbraucher die kleingedruckten Erläuterungen nicht zu Ende liest. Erforderlich ist nach Ansicht der Richter eine deutliche Kennzeichnung, dass ein Vertragsabschluss folgt und wie hoch die jeweiligen Kosten für den Anwender sind. Die Webseiten müssen fortan – wenn das Urteil rechtskräftig wird – transparenter gestaltet werden.

"Das Urteil ist aber ein Pyrrhussieg" , sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Es zeigt vor allem die eklatante Schwäche des Verbraucherschutzes gegenüber Unternehmen, die ganz bewusst auf Täuschung und Irreführung setzen." Denn das Urteil verpflichtet zwar das betroffene Unternehmen, seine Internetseiten künftig zu verändern, konkrete Folgen für bereits geschädigte Verbraucher hat es allerdings nicht. Geschädigte müssen sich gegen unberechtigte Forderungen individuell zur Wehr setzen.

Das Urteil stellt auch keine Bestrafung rechtswidrigen Verhaltens dar, da es lediglich beschreibt, wie das Unternehmen sich künftig zu verhalten hat. "Das ist so effektiv, wie wenn man einen Bankräuber laufen lässt und ein Gericht ihm hinterherruft: 'Mach das nie wieder.'" , so Müller. So sei der Fall Internet Service AG "ein Paradebeispiel dafür, dass sich unlauterer Wettbewerb in Deutschland immer noch lohnt" , kritisiert die vzbv-Chefin.

Die Verbraucherschützer fordern daher ein energisches Vorgehen des Gesetzgebers: Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) sollen bei der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu unfairen Handelspraktiken dafür sorgen, dass in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wirksamere Sanktionen aufgenommen werden: Dazu gehöre sowohl eine erleichterte Abschöpfung von Unrechtsgewinnen als auch die Möglichkeit für Verbraucher, Verträge bei Verstößen gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb aufzulösen und Schadensersatz zu verlangen.


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