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Arbeiten an europäischem Datenschutz-Gütesiegel beginnen

European Privacy Seal soll Einhaltung des EU-Datenschutzes bescheinigen. Die EU-Kommission hat ein Konsortium aus acht europäischen Organisationen und Unternehmen unter der Leitung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) beauftragt, Anforderungen für ein europäisches Datenschutz-Gütesiegel zu erarbeiten und exemplarisch zu erproben. Das im Rahmen des Projekts "European Privacy Seal" (EuroPriSe) entstehende Gütesiegel soll bescheinigen, dass informationstechnische Angebote mit dem europäischen Recht im Einklang stehen.
/ Jens Ihlenfeld
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Vorbild für das Projekt ist das Datenschutz-Gütesiegel Schleswig-Holstein, ein gesetzliches Datenschutzzertifikat, das seit dem Jahr 2000 vor allem auf dem deutschen Markt angeboten wird und an rund 40 Produkte verliehen wurde. Das Europäische Datenschutz-Gütesiegel soll künftig bescheinigen, dass informationstechnische Angebote mit dem europäischen Recht, insbesondere der seit 1998 geltenden Datenschutzrichtlinie, im Einklang stehen.

Mit dem von der Europäischen Kommission im Rahmen des eTEN-Programms in einer Höhe von 1,2 Millionen Euro geförderten Projekt verfolgen die beteiligten Stellen das Konzept, IT-Dienstleistungen und -Produkte mit hohem Datenschutzstandard durch ein Zertifikat auszuzeichnen und für Verbraucher und Betroffene sichtbar zu machen. Bürgerfreundliche, datensparsame und technisch sichere Produkte, etwa bei Internetangeboten, aus dem Gesundheitsbereich oder bei der Kundendatenverarbeitung, sollen auf diese Weise gegenüber der ungeprüften Konkurrenz einen Wettbewerbsvorteil erhalten, so die Idee.

An dem Projekt EuroPriSe sind neben dem ULD die Agencia de Protección de Datos de la Communidad de Madrid (Spanien), Borking Consultancy (Niederlande), die Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés (Frankreich), Ernst & Young AB (Schweden), die Österreichische Akademie der Wissenschaften, das Institut für Technikfolgenabschätzung der London Metropolitan University, der TÜViT (Deutschland) und VaF (Slowakei) beteiligt.

Dabei soll die Festlegung der Anerkennungskriterien und des Verfahrens sowie die Ausarbeitung einheitlicher Datenschutzstandards in enger Zusammenarbeit mit den Datenschutzbehörden in Europa erfolgen.


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