Patentregelungen: Großunternehmen bevorzugt?
Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat eine Stellungnahme zur Patentstrategie der Europäischen Kommission verabschiedet, in der begrüßt wird, "dass die Kommission [...] Optionen für ein weiteres Vorgehen im Bereich des Europäischen Patentrechts vorlegt." Europa brauche "ein bezahlbares, rechtlich abgesichertes und benutzerfreundliches System für den Schutz geistigen Eigentums, wenn sie ein attraktiver Standort für innovative und forschende Unternehmen sein will" , so der Bundesrat weiter. Ausdrücklich sprechen sich die federführenden Ausschüsse, der Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der Rechtsausschuss, für den Vorschlag der EU-Kommission aus, das EPLA zu ratifizieren und umzusetzen. Die Vorschläge waren Ende März von EU-Kommissar McCreevy auf der in Berlin stattfindenden Patentkonferenz vorgestellt worden.
Mit dem auf Initiative einer Pariser Regierungskonferenz im Jahr 2000 entwickelten EPLA würde aufbauend auf dem Europäischen Patentabkommen (EPÜ) eine Gerichtsbarkeit für Patentstreitigkeiten außerhalb des EU-Rahmens geschaffen werden. Diese würde als höchstes Gericht in Patentfragen über allen nationalen Gerichten stehen. Mit dem EPÜ wurde das Europäische Patentamt geschaffen, das auf Antrag "Bündel" nationaler Patente vergibt. Das EPLA soll als Anhang zum EPÜ verabschiedet werden .
Die Aktivitäten des EPA sind stark umstritten, da es eine sehr industriefreundliche Patentpolitik mit stetiger Ausweitung des Patentschutzes auf neuen Gebieten verfolgt. Zuletzt hatte das EPA mit einem Patent auf eine herkömmliche gezüchtete Sonnenblume(öffnet im neuen Fenster) für Aufmerksamkeit gesorgt, gegen das Greenpeace Einspruch erhoben hatte. Der Einspruch war Ende März zurückgewiesen worden.
Auch auf dem Gebiet der Softwarepatente wird dem EPA immer wieder vorgeworfen, die Interessen der Öffentlichkeit und der KMUs zu missachten. Das EPA habe "die Grenzen der Patentierbarkeit massiv aufgeweicht und u.a. Softwarepatente ermöglicht, die seit Jahren zur stetig anwachsenden Flut von Patentanmeldungen, größtenteils durch Firmen aus nichteuropäischen Wirtschaftsräumen, beitragen" , kritisiert der FFII in einer Pressemitteilung von gestern. Mit der Ratifizierung des EPLA durch die EU-Mitgliedsstaaten würde die "demokratische Kontrolle durch das Europäische Parlament" willentlich umgangen.
Da das EPA keine EU-Institution ist, könnte das EU-Parlament auf Gestaltung und Ratifizierung des EPLA keinen Einfluss nehmen. In verschiedenen Ländern gibt es daher große Vorbehalte gegenüber dem EPLA. Auch der Deutsche Anwaltverein(öffnet im neuen Fenster) hatte im vergangenen Jahr davor gewarnt, durch das im EPLA vorgesehene Gerichtssystem "das in Europa geltende materielle Patentrecht oder das Patenterteilungsverfahren des Europäischen Patentamts zu ändern" .
Die mittelständische Initiative patentfrei.de spricht sich ebenfalls gegen "die Pro-EPLA-Position des Bundesrates" aus, da sie "die Interessen ihrer Unterstützer und Partnerverbände, die mehrere zehntausend kleine und mittelständische deutsche Unternehmen vorwiegend aus den Sektoren IT, Softwareentwicklung und Automation repräsentieren" , nicht berücksichtigen würde. Ausdrücklich wird die "Behauptung, dass das EPLA-Vorhaben von KMU gewünscht wird" , zurückgewiesen – das Gegenteil sei der Fall. [Robert A. Gehring]
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