Wer darf die Roaming-Gebühren kontrollieren?
Die Tarifregel müsse "praktikabel und handhabbar sein, um auch eine tatsächliche Kontrolle der Netzbetreiber zu ermöglichen", sagte Kurth in einem Gespräch mit der Financial Times Deutschland(öffnet im neuen Fenster). Deutlich geklärt sein müsse beispielsweise, wann ein Sondertarif Vorrang vor gesetzlichen Preisobergrenzen habe.
Die EU wirft den Netzbetreibern unverhältnismäßiges Abrechnen von Telefonaten im Ausland vor, daher sollen nun die Obergrenzen der Großhandelspreise und der Verbrauchertarife vorgegeben werden. Während Vodafone und Co. dies als Eingriff in die freie Gestaltung von Preisen nach Marktgesetzen empfinden, sagt Kurth: "Die Unternehmen konnten sich über Jahre nicht einigen, ihre Großhandelspreise fair zu gestalten und damit einen chancengleichen Wettbewerb zu ermöglichen."
Das Einhalten der neuen Regelungen und die Missbrauchsaufsicht will Kurth bei den nationalen Behörden wissen. "Es gebe heute nur wenige paneuropäische Märkte in der Telekommunikation. Die nationalen Märkte und die Aufgaben der Regulierer seien höchst unterschiedlich. Die Zusammenarbeit und Abstimmung der Regulierer in einer Arbeitsgemeinschaft auch mit der Kommission hätten sich bewährt", erläutert er in dem Interview seinen Standpunkt.
Kürzlich hatte die Bundesnetzagentur erstmals in den deutschen Mobilfunkmarkt eingegriffen und den Mobilfunkern Höchstpreise für die Annahme von Gesprächen aus fremden Netzen, die so genannten Terminierungsentgelte, vorgeschrieben. Die Netzbetreiber haben dagegen geklagt und Recht bekommen. Eine nachträgliche Kontrolle sei ausreichend, sagte das Verwaltungsgericht in Köln.
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