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SoundExchange nimmt Microsoft unter die Lupe

Verwertungsgesellschaft will Musiknutzung prüfen. Die US-amerikanische Verwertungsgesellschaft SoundExchange will die Abrechnung der Musiknutzung beim Softwarehersteller Microsoft für die Jahre 2002 bis 2005 überprüfen. Das geht aus einer aktuellen Mitteilung(öffnet im neuen Fenster) des US Copyright Office hervor.
/ Jens Ihlenfeld
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Die Ende 2000 von der amerikanischen Musikindustrie gegründete Verwertungsgesellschaft SoundExchange ist in den USA für die Einsammlung und Verteilung von Lizenzgebühren auf digitale Musikübertragungen unter Nutzung einer gesetzlichen Zwangslizenz – Webcasting – zuständig. SoundExchange hat von Rechts wegen die Möglichkeit, "einen Lizenznehmer einmalig zu auditieren, um die abgeführten Lizenzgebühren zu überprüfen".

Vor einer solchen Überprüfung sind das US Copyright Office und der Lizenznehmer offiziell über die Absicht zu informieren. Das ist im Fall von Microsoft geschehen. Bereits Ende 2005 hatte SoundExchange mitgeteilt, dass die von Microsoft für die Musiknutzung im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmebestimmungen abgeführten Lizenzgebühren für die Jahre 2002 bis 2004 auf ihre Korrektheit hin überprüft werden sollten. Am 29. März dieses Jahres wurde der Zeitraum dann offiziell auch auf das Jahr 2005 erweitert.

Das amerikanische Urheberrechtsgesetz sieht in Paragraf 17 U.S.C. 114(öffnet im neuen Fenster) eine Reihe von Ausnahmebestimmungen vom exklusiven Aufführungsrecht der Rechteinhaber vor. Eine der Ausnahmen gilt für Webcasting und ähnliche Dienste, die "nicht interaktive, digitale Audioübertragungen" ohne Abonnement anbieten. Wer einen solchen Dienst betreiben will, muss dafür Lizenzgebühren an SoundExchange abführen. Die Höhe der Gebühren legt ein Gremium aus drei "Richtern für Urheberrechtsgebühren" (Copyrights Royalty Board, CRB) nach eigenem Ermessen fest.

SoundExchange hat in jüngster Zeit massive Kritik auf sich gezogen, nachdem das CRB die Lizenzgebühren für Webcaster rückwirkend zum 1. Januar 2006 drastisch erhöht hatten Insbesondere Internetradios ohne kommerziellen Hintergrund sehen sich durch die neuen Gebühren in ihrer Existenz bedroht. Zusammen mit einer breiten Allianz aus Radiosendern, Softwareherstellern und Medienkonzernen hatten sie gegen die Erhöhung protestiert und weitere Anhörungen zur Festlegung neuer Tarife gefordert. Diese Forderung wurde vom CRB zurückgewiesen. Die neuen Tarife sollen jetzt zum 15. Juli 2007 in Kraft treten, nachdem der ursprüngliche Termin, 15. Mai 2007, nicht zu halten war.

Die massiven Proteste der Kritiker der CRB-Entscheidung haben auch Politiker auf den Plan gerufen. Die Senatoren Sam Brownback aus Kansas und Ron Wyden aus Oregon haben gestern angekündigt, die Gebühren für Webcaster per Gesetz zu senken. Der Entwurf für den Internet Radio Equality Act sieht vor, die Lizenzgebühren auf 0,33 Cents pro Stunde und Hörer oder 7,5 Prozent der Gesamteinnahmen zu begrenzen(öffnet im neuen Fenster). [Robert A. Gehring]


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