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Killerspiele: Pfeiffers Kollegen gegen ein Verbot

Zusammenfassung der KFN-Untersuchung zu USK-Einstufungen veröffentlicht. Mit seiner Untersuchung zur "Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK" hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) bereits vor Veröffentlichung für Wirbel gesorgt . Nun liegt eine Zusammenfassung des Forschungsberichtes vor und zeigt unter anderem, dass KFN-Direktor Prof. Christian Pfeiffer mit seiner Forderung nach einem Verbot von so genannten "Killerspielen" unter seinen Mitautoren der Studie allein dasteht.
/ Jens Ihlenfeld
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Das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hat Anfang dieses Jahres eine von der Fritz Thyssen Stiftung geförderte Untersuchung zur Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK (Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle) durchgeführt. Gegenstand der Analyse waren 62 gewalthaltige Computerspiele mit den Alterseinstufungen "ab 12", "ab 16" und "Keine Jugendfreigabe" sowie zehn weitere, inzwischen von der BPjM indizierte Spiele, die von der USK entweder keine Kennzeichnung erhalten hatten oder der USK nicht vorgelegt worden waren. Insgesamt zählt die Prüfdatenbank(öffnet im neuen Fenster) der USK mittlerweile rund 17.000 Einträge. Nach welchen Kriterien die 62 untersuchten Spiele ausgesucht wurden, geht aus der veröffentlichten Zusammenfassung nicht hervor.

Getestet wurden die Spiele durch Tester des KFN auf der Grundlage eines neu entwickelten "standardisierten Testberichtschemas" . Unabhängig davon wurden die 72 Gutachten der USK einer Analyse unterzogen und unter Berücksichtigung der KFN-Testberichte bewertet.

Dabei kommt das KFN zu der Einschätzung, dass von den 62 mit USK-Alterskennzeichen versehenen Spielen nur 22 (35,5 Prozent) angemessen eingestuft wurden. Bei 17 (27,4 Prozent) hat das KFN Zweifel an der Alterseinstufung und bei 23 (37,1 Prozent) halten die Forscher die Einschätzung der USK für nicht angemessen. Mindestens sechs Spiele hätten aus Sicht des KFN keine Kennzeichnung erhalten dürfen, "mit der Folge, dass sie dann vermutlich indiziert worden wären" , so zumindest die Einschätzung des KFN. Um welche Spiele es sich dabei handelt, wurde nicht veröffentlicht.

Basierend auf dieser Untersuchung wirft das KFN der USK eine Reihe von häufig wiederkehrenden Mängeln bei ihren Alterseinstufungen vor: So würde "nicht selten auf der Grundlage nicht fertiger Spiele bzw. unvollständiger Unterlagen" entschieden und bei Portierungen auf andere Plattformen habe es "in der Regel keine erneute Prüfung" gegeben, "obwohl sich das Spieldesign häufig änderte" . Zudem wird den Gutachtern vorgeworfen, falsche oder verharmlosende Feststellungen zu jugendschutzrelevanten Punkten getroffen zu haben z.B. im Hinblick auf drastische Blutdarstellungen, während "offensichtlich wichtige Punkte" in den Gutachten keine Würdigung gefunden hätten: "Die Frage liegt nahe, ob sie den Gutachtern überhaupt bekannt geworden sind" , kritisiert das KFN das Prozedere der USK.

Die Autoren der Studie kritisieren weiter, dass "unter Jugendschutzerwägungen zu kritisierende Handlungsmöglichkeiten (z.B. Tötung eines unbeteiligten Passanten) dann nicht für problematisch gehalten [werden], wenn sie nicht spielnotwendig sind" . Zudem werde davon ausgegangen, dass gewaltfreie Spielelemente wie etwa Rätsel dominierende Gewaltinhalte neutralisieren können, was die Studienautoren offenbar anders sehen.

Darüber hinaus würden sich die Gutachten von Spielen, deren Vorgänger indiziert wurden, nicht mit den entsprechenden Entscheidungen auseinander setzen, die zur Indizierung geführt haben. "Entgegen der gesetzlichen Vorgabe findet eine formelle Einbeziehung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bei Grenzfällen zur Indizierung offenbar fast nie statt" , so die Kritik des KFN, die in einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag sowohl von der USK als auch der BPJM energisch zurückgewiesen wurde.

Bei allen untersuchten "Kriegsshootern" dränge sich dem KFN-Bericht zufolge zumindest eine Prüfung des Indzierungsmerkmals der "Kriegsverherrlichung" auf. Ein weiterer Kritikpunkt der Autoren: Werbetrailer für Spiele werden niedriger eingestuft als das eigentliche Spiel. Damit werde in Kauf genommen, "dass Kinder und Jugendliche dadurch verführt werden, sich solche Spiele illegal zu kaufen."

Als Erklärung für die aus Sicht des KFN vorliegenden Mängel bei der Alterseinstufung von Spielen durch die USK führen die Autoren der Studie "sehr allgemein gehaltene" gesetzliche Normen und die sie ergänzende Prüfordnung an. Es fehle an einer Regelung, die in Zweifelsfällen vorschreibt, wann die BPjM einzuschalten ist.

Deutlicher wird das KFN bei der Beurteilung der Tester, die die Gutachter über den Inhalt der Spiele informieren: Auf der Grundlage von Berechnungen zur Spieldauer gebe es erhebliche Zweifel daran, dass die Tester die gewalthaltigen Spiele tatsächlich vollständig durchspielen und sich nicht teilweise auf Inhaltsangaben der Hersteller stützen. Zudem seien einige der Tester nach eigenen Angaben teilweise für die Herstellerfirmen als Produktionsberater tätig, um diesen zu helfen, eine angestrebte USK-Alterseinstufung zu erreichen – ein weiterer Vorwurf von Prof. Pfeiffer, dem USK-Geschäftsführer Dr. Klaus Spieler bei der Expertenanhörung im Bundestag heftig widersprach.

Ferner gebe es "möglicherweise nach jahrelanger Mitwirkung an Prüfungstätigkeiten Abstumpfungsgefahren, die die Akteure der Alterseinstufung unsensibel für das werden lassen, was die Spiele an Gewaltexzessen beinhalten" , heißt es fast beiläufig in der Zusammmenfassung des KFN, das die Forderung nach "Strategien zur Verhinderung von Abstumpfungsprozessen" aufstellt. Dazu werden neben Fortbildung und Rotation, zeitliche Obergrenze für die Mitwirkung als ständige Vertreter, Tester und Gutachter gefordert – in anderem Zusammenhängen spricht man in solchen Fällen allgemein wohl eher von "Erfahrung" als von "Abstumpfung".

Uneinig sind sich die Autoren der Studie im Hinblick auf die Schlüsse, die aus ihrer Untersuchung zu ziehen sind, vor allem was das strafrechtliche Verbot von "Killerspielen" angeht: Während Prof. Christian Pfeiffer es für richtig hält, hier eine gesonderte strafrechtliche Verbotsnorm ins Auge zu fassen, sind die übrigen vier Autoren der Studie – Theresia Höynck, Thomas Mößle, Matthias Kleimann und Florian Rehbein – dagegen.

Darüber hinaus wird eine stärkere Einflussnahme durch den Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden gefordert bzw. die Einbindung von jeweils drei Bundesländern, ebenso eine Präzisierung der gesetzlichen Normen und weiteren Regelungen zur Alterseinstufung von Computerspielen. Darüber hinaus sollen Hersteller künftig je verkauftes Spiel 50 Cent an die USK zahlen, um deren Kosten zu decken, taugliche Therapien gegen Computerspielsucht zu entwickeln sowie um Medienwirkungsforschung und eine bundesweite Aufklärungskampagne zum Jugendmedienschutz durchführen zu können. Rund 20 Millionen Euro könnten so jährlich zusammenkommen, schätzt das KFN.

Einig sind sich die Autoren der Studie aber in einem Punkt: Es reiche nicht aus, gesetzliche Reformen zum Jugendmedienschutz durchzuführen. Mindestens ebenso wichtig sei, die Eltern dabei zu unterstützen, dass sie ihre Kinder vor einem exzessiven gewaltorientierten Medienkonsum bewahren können. Dazu seien insbesondere Ganztagsschulen geeignet.


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