Killerspiele: Pfeiffers Kollegen gegen ein Verbot

Basierend auf dieser Untersuchung wirft das KFN der USK eine Reihe von häufig wiederkehrenden Mängeln bei ihren Alterseinstufungen vor: So würde "nicht selten auf der Grundlage nicht fertiger Spiele bzw. unvollständiger Unterlagen" entschieden und bei Portierungen auf andere Plattformen habe es "in der Regel keine erneute Prüfung" gegeben, "obwohl sich das Spieldesign häufig änderte". Zudem wird den Gutachtern vorgeworfen, falsche oder verharmlosende Feststellungen zu jugendschutzrelevanten Punkten getroffen zu haben z.B. im Hinblick auf drastische Blutdarstellungen, während "offensichtlich wichtige Punkte" in den Gutachten keine Würdigung gefunden hätten: "Die Frage liegt nahe, ob sie den Gutachtern überhaupt bekannt geworden sind", kritisiert das KFN das Prozedere der USK.

Die Autoren der Studie kritisieren weiter, dass "unter Jugendschutzerwägungen zu kritisierende Handlungsmöglichkeiten (z.B. Tötung eines unbeteiligten Passanten) dann nicht für problematisch gehalten [werden], wenn sie nicht spielnotwendig sind". Zudem werde davon ausgegangen, dass gewaltfreie Spielelemente wie etwa Rätsel dominierende Gewaltinhalte neutralisieren können, was die Studienautoren offenbar anders sehen.

Darüber hinaus würden sich die Gutachten von Spielen, deren Vorgänger indiziert wurden, nicht mit den entsprechenden Entscheidungen auseinander setzen, die zur Indizierung geführt haben. "Entgegen der gesetzlichen Vorgabe findet eine formelle Einbeziehung der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien bei Grenzfällen zur Indizierung offenbar fast nie statt", so die Kritik des KFN, die in einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag sowohl von der USK als auch der BPJM energisch zurückgewiesen wurde.

Bei allen untersuchten "Kriegsshootern" dränge sich dem KFN-Bericht zufolge zumindest eine Prüfung des Indzierungsmerkmals der "Kriegsverherrlichung" auf. Ein weiterer Kritikpunkt der Autoren: Werbetrailer für Spiele werden niedriger eingestuft als das eigentliche Spiel. Damit werde in Kauf genommen, "dass Kinder und Jugendliche dadurch verführt werden, sich solche Spiele illegal zu kaufen."

Als Erklärung für die aus Sicht des KFN vorliegenden Mängel bei der Alterseinstufung von Spielen durch die USK führen die Autoren der Studie "sehr allgemein gehaltene" gesetzliche Normen und die sie ergänzende Prüfordnung an. Es fehle an einer Regelung, die in Zweifelsfällen vorschreibt, wann die BPjM einzuschalten ist.

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MörderKlopper 24. Nov 2008

Solche kranken Knallköppe wie ihr sollten mal ne Therapie machen. An mental Gewalttätigen...

Coldzero 21. Nov 2008

Ja schon aber die FSK sollte sich auf das Beruhen, wenn es um einen Spieletrailer geht...

Coldzero 21. Nov 2008

Amen ich meine wo bleibt das das Menschenrecht der Meinungsfreiheit? Vorallem ich dachte...

ColdZero 21. Nov 2008

Recht hast du aber was soll man anderes machen? ich meine bei diesem gefasel der...



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