Pfeiffer-Studie wirft USK lasche Kontrollen vor
Im Rahmen der Untersuchung Alterseinstufung von Computerspielen durch die USK(öffnet im neuen Fenster) wurden 72 Gewaltspiele überprüft und dazu von "speziell geschulten Spieletestern des KFN vollständig gespielt und auf der Grundlage eines neu entwickelten Begutachtungsschemas genau beschrieben und bewertet."
Bei 40 Prozent davon habe die USK das Mindestalter der Spiele eindeutig zu niedrig angesetzt, meldet der Spiegel unter Berufung auf die Studie, die erst in der kommenden Woche offiziell vorgestellt werden soll. Rund 20 Prozent der Einstufungen hält das KFN für nur bedingt vertretbar.
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU), der für ein Verbot von so genannten Killerspielen eintritt und mit Pfeiffer auf einer Linie steht, nennt die Ergebnisse schon im Vorfeld alarmierend. KFN-Direktor Pfeiffer bemängelt, dass die USK-Prüfer die zahlreichen, oft mehr als 20 Stunden dauernden Spiele gar nicht komplett sichten könnten. Zudem seien die Tester möglicherweise selbst abgestumpft, meint Pfeiffer laut Spiegel.
Die Einstufung der USK erfolgt allerdings unter Beteiligung des obersten Vertreters der Landesjugenschutzbehörden und wird erst durch dessen Unterschrift verbindlich. Doch auch diese staatliche Gegenkontrolle durch das federführende nordrhein-westfälische Familienministerium sei vielfach zu lasch, so Pfeiffers Studie. Sobald dort die Bewertung der USK bestätigt worden sei, dürfe zudem auch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein Ballerspiel nicht mehr indizieren.
Doch genau dieses System hält die Bundesprüfstelle für sinnvoll. Das System müsse Anreize für die Industrie schaffen, um ihre Spiele vorab prüfen zu lassen. Spiele ohne Jugendfreigabe kämen dadurch hier zu Lande oft gar nicht erst auf den Markt.
Zudem wurde das deutsche Jugendschutzsystem im Ausland wiederholt gelobt, da es über das sonst übliche Maß hinausgeht. Pfeiffer geht es jedoch noch nicht weit genug, er und Beckstein fordern ein Herstellungsverbot – womit dann auch Erwachsene vom Jugendschutz betroffen wären.
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