EU-Kommission: Keine "Regulierungsferien" für die Telekom
Mit der sehr kurzen Antwortfrist – üblich sind zwei Monate – macht die EU-Kommission klar, dass sie den im Februar eingeschlagenen Weg mit aller Konsequenz verfolgen wird. Damals hatte die EU-Kommission angekündigt, ein Eilverfahren wegen Vertragsverletzung durchzuführen, sollte die Bundesregierung nicht ihre Position revidieren. Die zuständige Kommissarin, Vivianne Reding, erklärte dazu: "Ich bedaure es, dass Deutschland beschlossen hat, die Bedenken der Kommission [...] trotz klarer Warnzeichen zu ignorieren. Marktbeherrschenden Telekom-Unternehmen Regulierungsferien zu gewähren ist ein Versuch, den Wettbewerb [...] zu behindern und verletzt die EU-Bestimmungen im Bereich Telekommunikation [...]"
Streitpunkt ist das neue Telekommunikationsgesetz, das der Bundestag Ende November mit der Koalitionsmehrheit verabschiedet hat. Darin befindet sich eine "Telekom-Klausel", Paragraf 9a, wonach "neue Märkte" für begrenzte Zeit nicht der Regulierung unterworfen werden sollen. Diese Ausnahme wurde auf ausdrückliche Aufforderung der Deutschen Telekom ins Gesetz aufgenommen, die andernfalls gedroht hatte, den Ausbau ihres neuen VDSL-Netzes nicht weiter oder zumindest deutlich langsamer voranzutreiben. Die Privilegien für die Telekom waren bereits im Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vereinbart worden.
Die EU-Kommission betont in ihrer neuen Erklärung, dass das Vorgehen der Bundesregierung die Stellung der Telekom-Konkurrenten gefährdet und weist die Rechtfertigungsargumente der Bundesregierung als unbegründet zurück. Sollte das Telekommunikationsgesetz nicht in kürzester Zeit unter Berücksichtigung der Maßgaben der EU-Kommission geändert werden, "könnte der Fall schon im Juni dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden".
Bereits vor über einem Jahr hatte die EU-Kommission deutlich signalisiert, dass sie die von der Telekom geforderte und von den großen Parteien zugesagten "Regulierungsferien" nicht hinnehmen wolle. Die Bundesregierung entschied sich jedoch, der Telekom und nicht der EU-Kommission in der Sache entgegenzukommen. Bestätigung holte sich die Regierung vom Berliner Jura-Professor Christian Kirchner, der meinte, eine Lücke in den EU-Bestimmungen ausfindig gemacht zu haben. Demnach sei es für "neu entstehende Märkte" zulässig, diese für beschränkte Zeit von einer Regulierung auszunehmen. Wenn der Gesetzgeber also die richtige Wortwahl im Telekommunikationsgesetz treffen würde, könnte der Telekom die angestrebte Ausnahme ermöglicht werden.
Der Logik, dass schnelleres DSL ein "neu entstehender Markt" und deshalb nicht zu regulieren sein soll, wollten allerdings schon bei der parlamentarischen Anhörung vor der Verabschiedung des Gesetzes nicht alle Experten folgen. So sprachen sich Arnold Picot von der Universität München und Karl-Heinz Neumann vom Wissenschaftlichen Institut für Infrastruktur ebenso wie die Vertreter der Telekom-Konkurrenten ausdrücklich gegen "Regulierungsferien" aus.
Die EU-Kommission hatte im Februar darauf verwiesen, dass es nicht Sache der Bundesregierung sei, Märkte zu definieren. Dafür sei vielmehr die Bundesnetzagentur zuständig. Das Gesetz verletze daher deren Unabhängigkeit und stelle eine versuchte Einflussnahme dar. Die Bundesnetzagentur hatte bereits mehrfach klargemacht, dass aus ihrer Sicht keine Regulierungsausnahme in Frage kommen würde. [Robert A. Gehring]
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