Bitkom warnt vor Software aus zweiter Hand
"Das ist sicher attraktiv, dennoch sollten die Käufer genau hinschauen" , betonte Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom. "Bestimmte Software-Lizenzen können auf andere Nutzer übertragen werden, aber es gibt auch Ausnahmen" . Der Branchenverband bezeichnete es als unproblematisch, PC-Programme auf einem Original-Datenträger weiterzuverkaufen, wenn es sich um Einzellizenzen handle.
Weniger klar sei die Lage bei Downloads aus dem Internet. Juristen sind sich uneins, ob diese Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Zwei Gerichte haben bereits entschieden, dass Software-Hersteller hier die Übertragung auf Dritte ausschließen können. Für Volumenlizenzen zur Nutzung an mehreren Arbeitsplätzen gilt: Wer einen solchen Vertrag hat, darf daraus nicht ohne weiteres Einzelplatz-Lizenzen weitergeben, so der Branchenverband.
Der Bitkom rät, vor dem Verkauf oder Kauf von Download-Software oder Volumenlizenzen die Vertragsbedingungen zu lesen. Gegebenenfalls könne man sich auch beim Hersteller informieren.
Detailliertere Informationen zu den angeführten Urteilen hat der Verband in einem PDF(öffnet im neuen Fenster) niedergelegt.