Killerspiele: Aktueller Jugendschutz einfach und genial?

Pfeiffer begrüßte die Forderung von Bayerns Innenminister Günther Beckstein nach einem Herstellungs- und Verbreitungsverbotes von "Killerspielen". Es gehe ihm dabei nicht direkt darum, jemanden vom Spielen abzuhalten. Das Ziel sei es vielmehr, die Industrie davon abzuhalten, solche Spiele herzustellen.

Ein Verbot entsprechender Spiele allein hält auch Pfeiffer nicht für eine Lösung, dazu bedürfe es Aufklärung und Ganztagsschulen, um Jungen am Nachmittag vom Spielen abzuhalten. Rund 5 bis 10 Prozent der Jungen würden in eine Computerspielsucht rutschen, so Pfeiffer, und z.B. schon am Vormittag in der Schule vornehmlich an World of Warcraft am Nachmittag denken. Dies sei eine der problematischen Langzeitwirkungen bei Computerspielen, die aber erst in diesem Jahr weiter untersucht werden soll.

Die Kritik an der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wies deren Geschäftsführer Dr. Klaus Spieler zurück. In Sachen Computerspielen gebe es bereits heute ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, d.h. ohne Zulassung dürften die Medien nicht an Jugendliche verkauft werden. Die meisten der diskutierten Gewaltspiele bekommen auch gar keine Jugendfreigabe oder gar keine Kennzeichnung, womit die Abgabe an Jugendliche schon heute verboten sei.

Die meisten problematischen Medien werden daher in Nachbarländern gekauft oder fänden auf illegalem Weg ihren Besitzer, so Spieler weiter. Hier bedürfe es unter anderem besserer Mittel zu Kontrolle des Handels. Langfristig gehe es aber vor allem darum, dass Eltern das Medienverhalten ihrer Kinder so wichtig nehmen würden wie die Gesundheits- oder Verkehrserziehung.

Auch Elke Monssen-Engberding, Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), lobte das bestehende Jugenschutzsystem. Die unter anderem diskutierte Verschärfung von §131 StGB hält sie nicht für notwendig. Ein besonderes Problem aber seien Online-Spiele ohne Trägermedium. Dabei würden die Spieler entscheiden, ob sie sich im Spiel friedlich oder gewalttätig verhalten: Es gehe um die Frage, ob die Programmierung ein gewalttätiges Verhalten erlauben würde. Dabei reicht es nach Meinung der BPjM-Vorsitzenden aus, wenn ein Spiel die Möglichkeit zu gewalttätigen Handlungen biete, um es als jugendgefährdend einzustufen.

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Osaka 01. Mai 2007

CS is halt nunmal statistich gesehen auf jedem dritten HeimPC installiert. Deswegen.

Kutscher 27. Apr 2007

Da lässt sich doch bestimmt irgendwas machen... ;-)

Blork 27. Apr 2007

LOOOOL !!!!

Pathfinder 27. Apr 2007

Dem kann ich nicht ganz zustimmen. Es verlangt ja keiner eine vollständige, lückenlose...



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