EU-Parlament stimmt für geänderte Durchsetzungrichtlinie
Die im Europa-Parlament beschlossene Richtlinie ist umstritten. So kritisiert Malte Spitz, Mitglied des Bundesvorstandes von Bündnis 90/Die Grünen: "Wenn in Berlin gerade noch über die erste Richtlinie verhandelt wird, hat sich das Europaparlament heute fatalerweise dem Lobbydruck gebeugt und der zweiten Richtlinie zur strafrechtlichen Durchsetzbarkeit von geistigen Eigentumsrechtsverletzungen zugestimmt. 379 Abgeordnete stimmten für die Vorlage, die nur kaum verändert wurde, und 270 dagegen."
Spitz kritisiert vor allem die "allzu schwammigen Formulierungen" der Richtlinie, wonach private Tauschbörsennutzer, die in keiner Weise kommerziell handeln, bald nicht mehr wie bisher nur zivilrechtlich, sondern möglicherweise auch strafrechtlich verfolgt werden könnten. Die Unklarheit in den Formulierungen – trotz Aufnahme einer Änderung – lasse dabei alle Interpretationsmöglichkeiten offen.
Gleichzeitig sei die Regelung ein klarer Angriff auf den IT-Standort Europa. Dritte können durch die Richtlinie strafrechtlich verfolgt und haftbar gemacht werden, wenn mit ihrer Technik Urheberrechtsverletzungen durchgeführt werden. Damit seien zahlreiche Software-Entwickler, aber auch Portale wie YouTube von diesem Vorhaben bedroht.
"Es ist sehr bedauerlich, dass so viele Abgeordnete auf die Lobbyarbeit der Rechteinhaber – besonders der Film- und Musikindustrie – reingefallen sind. Mit der Umsetzung könnte die Musikindustrie dann beispielsweise Zugriff auf die Daten zur Verfolgung erhalten, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung gesammelt wurden" , meint Spitz.
Dabei soll es eigentlich gar nicht um Filesharing und Ähnliches gehen. Ziel der Richtlinie ist der Kampf gegen organisierte Produktpiraterie. Doch das steht nun wohl nicht so deutlich in dem verabschiedeten Richtlinienentwurf, dass es die Kritiker beruhigen würde. Es obliegt daher wohl den nationalen Parlamenten, darauf zu achten, dass hier bei der Gesetzgebung nicht über das Ziel hinausgeschossen wird.