Bertelsmann: 110 Millionen Dollar Schadensersatz für Napster
Gegen die Zahlung von 110 Millionen US-Dollar Schadensersatz wird der Streit zwischen Bertelsmann und Warner Music über das finanzielle Engagement von Bertelsmann bei der Tauschbörse Napster endgültig beigelegt. Nachdem Bertelsmann im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Verkauf des eigenen Musikverlagsgeschäfts (BMG) bereits rund 60 Millionen US-Dollar an die Universal Music Group gezahlt und im März 2006 eine Einigung mit EMI erzielt hatte, dürfte das Ende des Tauschbörsen-Abenteuers ein gutes Stück näher gerückt sein. Bis dahin ist allerdings noch eine ganze Reihe von Prozessen mit kleineren Musikverlagen durchzustehen. Warner Music selbst hatte nicht gegen Bertelsmann geklagt, sich aber eine Klage für den Fall vorbehalten, dass es keine Einigung mit Bertelsmann geben würde.
Der Einstieg in das Tauschbörsengeschäft hatte Bertelsmann wenig Glück gebracht. In den Jahren 2000 und 2001 hatte die Mutterfirma der Plattenfirma Bertelsmann Music Group insgesamt rund 80 Millionen US-Dollar in die Tauschbörse Napster investiert und sich damit eine Klage diverser US-Plattenfirmen eingehandelt. Diese forderten insgesamt 17 Milliarden US-Dollar Schadensersatz von Bertelsmann für die durch Napster geförderten illegalen Downloads von Musik. Ihr Argument seinerzeit: Das Bertelsmann-Geld hätte Napster länger am Leben erhalten und so die Fortsetzung der illegalen Downloads ermöglicht. Bertelsmann habe also Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet und müsse den so entstandenen Schaden ersetzen.
Diese Forderungen wies Bertelsmann zurück und erklärte damals: "Nach Auffassung von Bertelsmann entbehren die Klagen jeder Grundlage."
Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte sich Bertelsmann 2005 gegen die Zustellung der Klageschrift in Deutschland wehren wollen, woraufhin die Verfassungsrichter in Karlsruhe auch tatsächlich eine entsprechende Anordnung gegen die Zustellung erließen. Bertelsmann hat die Beschwerde aber nach kurzer Zeit zurückgezogen, wonach die Anordnung aus Karlsruhe aufgehoben wurde. Den Rückzug begründete man mit der mangelnden Erfolgsaussicht, da weitere Karlsruher Entscheidungen wohl "keinen Einfluss mehr auf das davon unabhängige Verfahren in den USA" ausüben könnten.
Bertelsmann wehrte sich in den USA zusammen mit der Investmentfirma Hummer Winblad, die ihrerseits Geld in Napster gesteckt hatte, mit einem Vorwurf der Kartellbildung gegen die großen US-Musikkonzerne. Diese hätten durch illegale Preisabsprachen und Abstimmung der Nutzungsbestimmungen für ihre eigenen Download-Dienste die Legalisierung von Napster vorsätzlich verhindert. Diese Vorwürfe stritten die Plattenfirmen zwar ab, hatten damit aber vor Gericht wenig Erfolg. Die zuständige Richterin im Verfahren EMI/Universal gegen Bertelsmann/Hummer Winblad wies die Erklärungen der Plattenfirmen als "vorsätzlich irreführend" zurück und stützte so Bertelsmanns Argumentation. Am Ende lief es auf außergerichtliche Einigungen über Schadensersatzzahlungen hinaus.
Während sich die Bertelsmann-Gelder für Warner positiv auf die Bilanz auswirken dürften, gibt es zugleich auch Ärger an anderen Stellen. Michael Robertson, Gründer von MP3.com, sieht sich in seiner neuen Unternehmung, AnywhereCD, von Warner zu Unrecht verklagt und wehrt sich mit einer Klage. Der erst Anfang April gestartete Online-Musikladen AnywhereCD hat vor kurzem begonnen, den Käufern von CDs ungeschützte MP3-Dateien der von ihnen erworbenen Musiktitel anzubieten. Darin sah Warner Music, ein ausgesprochener Verfechter von digitalem Rechtemanagement (DRM), eine Verletzung der mit AnywhereCD geschlossenen Verträge, die einen Vertrieb von Musikdateien ohne DRM verbieten. In der Folge forderte Warner Music AnywhereCD auf, alle Warner-Titel aus dem Angebot zu entfernen. Robertson wehrt sich mit einer Klage(öffnet im neuen Fenster) und wirft Warner Music geschäftsschädigendes Verhalten und Vertragsbruch vor und fordert Schadensersatz in ungenannter Höhe.
Warner-Music-Chef Edgar Bronfman sieht sich gar persönlich mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 100 Millionen US-Dollar konfrontiert. Kläger ist in diesem Fall ein ehemaliger Partner, Richard Snyder, der seinen Anteil am Kauf der Warner Music Group von Time Warner nicht ausreichend honoriert sieht. Snyder wirft Bronfman vor, bei dem Geschäft selbst 500 Millionen US-Dollar verdient zu haben, ohne ihm seinen "fairen und angemessenen Anteil" aus dem Gewinn zukommen gelassen zu haben. Bronfman bestreitet seinerseits jede aktive Rolle Snyders und will die Sache vor Gericht klären(öffnet im neuen Fenster) . [Robert A. Gehring]