Bertelsmann: 110 Millionen Dollar Schadensersatz für Napster

Napster-Streit mit Warner Music endgültig beigelegt

Bertelsmann legt den Streit mit Warner Music um Urheberrechtsverletzungen durch die 2002 geschlossene Napster-Plattform gegen die Zahlung von 110 Millionen US-Dollar Schadensersatz bei. Das Geld soll zwischen Warner Music und den von dem Unternehmen vertretenen Musikern aufgeteilt werden. Zur gleichen Zeit sieht sich Warner-Chef Bronfman von Klagen bedroht.

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Gegen die Zahlung von 110 Millionen US-Dollar Schadensersatz wird der Streit zwischen Bertelsmann und Warner Music über das finanzielle Engagement von Bertelsmann bei der Tauschbörse Napster endgültig beigelegt. Nachdem Bertelsmann im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit dem Verkauf des eigenen Musikverlagsgeschäfts (BMG) bereits rund 60 Millionen US-Dollar an die Universal Music Group gezahlt und im März 2006 eine Einigung mit EMI erzielt hatte, dürfte das Ende des Tauschbörsen-Abenteuers ein gutes Stück näher gerückt sein. Bis dahin ist allerdings noch eine ganze Reihe von Prozessen mit kleineren Musikverlagen durchzustehen. Warner Music selbst hatte nicht gegen Bertelsmann geklagt, sich aber eine Klage für den Fall vorbehalten, dass es keine Einigung mit Bertelsmann geben würde.

Inhalt:
  1. Bertelsmann: 110 Millionen Dollar Schadensersatz für Napster
  2. Bertelsmann: 110 Millionen Dollar Schadensersatz für Napster

Der Einstieg in das Tauschbörsengeschäft hatte Bertelsmann wenig Glück gebracht. In den Jahren 2000 und 2001 hatte die Mutterfirma der Plattenfirma Bertelsmann Music Group insgesamt rund 80 Millionen US-Dollar in die Tauschbörse Napster investiert und sich damit eine Klage diverser US-Plattenfirmen eingehandelt. Diese forderten insgesamt 17 Milliarden US-Dollar Schadensersatz von Bertelsmann für die durch Napster geförderten illegalen Downloads von Musik. Ihr Argument seinerzeit: Das Bertelsmann-Geld hätte Napster länger am Leben erhalten und so die Fortsetzung der illegalen Downloads ermöglicht. Bertelsmann habe also Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet und müsse den so entstandenen Schaden ersetzen.

Diese Forderungen wies Bertelsmann zurück und erklärte damals: "Nach Auffassung von Bertelsmann entbehren die Klagen jeder Grundlage."

Mit einer Verfassungsbeschwerde hatte sich Bertelsmann 2005 gegen die Zustellung der Klageschrift in Deutschland wehren wollen, woraufhin die Verfassungsrichter in Karlsruhe auch tatsächlich eine entsprechende Anordnung gegen die Zustellung erließen. Bertelsmann hat die Beschwerde aber nach kurzer Zeit zurückgezogen, wonach die Anordnung aus Karlsruhe aufgehoben wurde. Den Rückzug begründete man mit der mangelnden Erfolgsaussicht, da weitere Karlsruher Entscheidungen wohl "keinen Einfluss mehr auf das davon unabhängige Verfahren in den USA" ausüben könnten.

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