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Urteil: Befristung bei Amazon-Gutscheinen zu kurz

Gesetz sieht drei Jahre vor, Amazon.de bot nur eines. Die Praxis, nach der Amazon-Geschenkgutscheine nach einem Jahr verfallen, hielt einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Die 12. Zivilkammer des Landgerichts München I kassierte diese Regelung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon.de (Az: 12 O 22084/06).
/ Andreas Donath
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Das Gericht begründete sein Urteil mit der gesetzlichen Verjährungsfrist, die eine Dauer von drei Jahren vorsieht. Mit der erheblich kürzeren Frist hat Amazon nach der Meinung des Gerichts den Kunden unangemessen benachteiligt. Die Klage ging von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg aus.

Amazons Vertreter führten als Begründung für die kürzere Frist einen erheblichen Verwaltungsaufwand an, der vor allem bei der Buchführung entstehe. Diese Meinung teilte das Gericht nicht.


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