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EU-Parlament: Tauschbörsen-Nutzern drohen Haftstrafen

Proteste gegen EU-Richtlinie zum geistigen Eigentum. Am Mittwoch, dem 25. April 2007, könnte das EU-Parlament die umstrittene zweite Richtlinie zur Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte (IPRED2) verabschieden. Damit drohen auch für nicht kommerzielle Urheberrechts- und Patentverletzungen Haftstrafen. Die Electronic Frontier Foundation ruft zu Protesten in letzter Minute auf.
/ Julius Stiebert
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Am heutigen Montag, dem 23. April 2007, berät das EU-Parlament über die Frage der Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte(öffnet im neuen Fenster) . Die Beratung dient der Vorbereitung der Abstimmung über den von der EU-Kommission vorgelegten Richtlinienentwurf "COM(2005)276 final" ( Proposal for a European Parliament and Council Directive on criminal measures aimed at ensuring the enforcement of intellectual property rights(öffnet im neuen Fenster) ), die für den 25. April 2007 angesetzt ist.

Zur Rechtfertigung des Richtlinien-Entwurfs verweist die EU-Kommission neben dem Kampf gegen Piraterie und Organisiertes Verbrechen, den Schutz der Verbraucher vor gefährlichen Produktfälschungen und die Notwendigkeit der Harmonisierung von nationalen Strafrechtsvorschriften auf Artikel 17 (2) der EU-Grundrechtecharta(öffnet im neuen Fenster) , der den Schutz des geistigen Eigentums zum Inhalt hat: "Geistiges Eigentum wird geschützt" . Die Berücksichtigung des öffentlichen Interesses ist in Artikel 17 (2) nicht ausdrücklich vorgesehen. Das Max-Planck-Institut für geistiges Eigentum weist in seiner Stellungnahme zu den EU-Plänen(öffnet im neuen Fenster) darauf hin, dass "ein unbegrenzter Schutz den Verpflichtungen aus dem TRIPS-Abkommen widersprechen würde, die ebenfalls fordern, das Interesse der Öffentlichkeit zu berücksichtigen" .

Sollte die Richtlinie in der vorliegenden Fassung verabschiedet werden, würden in Zukunft auch im privaten Rahmen stattfindende Verletzungen von Urheber- oder Patentrechten als Verbrechen bestraft werden können. Darüber hinaus ist in Artikel 3 des Richtlinien-Entwurfs vorgesehen, "den Versuch, die Beihilfe, die Aufforderung oder Verleitung zu solchen Verletzungshandlungen" unter Strafe zu stellen. Als Abgrenzungskriterium zu nicht strafwürdigen Handlungen dient der EU-Kommission dabei die Formulierung "in gewerbsmäßigem Umfang" ( "on a commercial scale" ) und der Verweis auf die Bedeutung dieser Formulierung im TRIPS-Abkommen ( "Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums" ) von 1994 vor. Somit käme es nicht mehr auf eine Gewinnerzielungsabsicht an, um eine Verletzungshandlung zur Straftat zu machen.

Kritiker wie der britische Wissenschaftler Ross Anderson weisen darauf hin(öffnet im neuen Fenster) , dass durch solche vagen Formulierungen der Wettbewerb geschädigt, das Wirtschaftswachstum behindert und der Zensur Vorschub geleistet werden wird. Besonders gefährdet seien britische und europäische Softwarehersteller und Open-Source-Entwickler und -Anwender. Mit dem IPRED2-Entwurf wird der "historische Kompromiss zum Reverse-Engineering unterminiert" , so Anderson. "Für neue, innovative Unternehmen wird es schwerer werden, existierende Softwarehersteller herauszufordern oder auch nur komplementäre Produkte anzubieten." Und auch Wissenschaftler sieht Anderson bedroht: "Akademiker veröffentlichen oft Aufsätze vorab auf ihren Websites. Technisch gesehen ließe sich daraus eine Urheberrechtsverletzung 'in gewerbsmäßigem Umfang' machen, sollte ein Verlag den Artikel später in einer Fachzeitschrift veröffentlichen, die solche Vorabveröffentlichungen verbietet" .

Unter der Überschrift "Copy Crime" ruft die EFF Europe zu Protestaktionen in letzter Minute auf. Die Bürger Europas sollten sich an ihre Abgeordneten im EU-Parlament(öffnet im neuen Fenster) wenden und diese auffordern, dem Richtlinien-Entwurf nicht zuzustimmen. Auch eine Online-Petition(öffnet im neuen Fenster) soll dazu beitragen, den Protest wirksam zu kanalisieren.

Derweil hat ein Bündnis aus dem Förderverein für eine freie Informationelle Infrastruktur (FFII), der EFF, dem Europäischen Verbraucherverband und dem Europäischen Bibliothekenverband konkrete Vorschläge zur Überarbeitung des Richtlinien-Entwurfs unterbreitet, die auf der Copy-Crime-Website(öffnet im neuen Fenster) eingesehen werden können. [von Robert A. Gehring]


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