Regierung beschließt Vorratsdatenspeicherung
Datenschützer sehen Verstoß gegen das Grundgesetz
Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen. Während das Bundesjustizministerium die neuen Regelungen als verbesserten Rechtsschutz der Betroffenen darstellt, sehen Datenschützer in der vorsorglichen Speicherung aller Verbindungsdaten eine Verletzung des Grundgesetzes. Einige Mitglieder, Mandatsträger und Untergliederungen von SPD, CDU und CSU sprechen sich derweil gegen die "drohende Zwangsspeicherung des Telekommunikationsverhaltens der gesamten Bevölkerung" aus.
Der Staat könne auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen zur Aufklärung schwer wiegender Straftaten nicht verzichten, so Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Da verdeckte Ermittlungsmaßnahmen aber regelmäßig in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, müssen für ihre Anordnung strenge Voraussetzungen gelten und der Rechtsschutz wirksam ausgestaltet sein. Mit den Neuregelungen gestalten wir die Anordnungsvoraussetzungen einheitlich, sorgen für Verfahrenssicherungen und verbessern die Möglichkeiten des Betroffenen, nachträglich die Rechtmäßigkeit einer solchen Maßnahme gerichtlich überprüfen zu lassen", kommentiert Zypris den Gesetzentwurf aus dem eigenen Hause.
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Allerdings wird dabei auch die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Vorgesehen ist eine Speicherpflicht für Telekommunikationsunternehmen. Für sechs Monate soll gespeichert werden, wer mit wem wann und - beim Mobilfunk - von wo aus telefoniert hat. Gespeichert werden im Wesentlichen die genutzten Rufnummern und Kennungen, die Uhrzeit und das Datum der Verbindungen sowie die Standorte bei Beginn der Mobilfunkverbindung.
Zudem sollen Daten zum Internetzugang sowie über E-Mail-Kommunikation und Internettelefonie erfasst werden. Die genannten Daten müssen auch dann gespeichert werden, wenn sie für die Gebührenabrechnung nicht oder nicht mehr benötigt werden. Das bedeutet, dass auch Anbieter so genannter Flatrates die Daten speichern müssen. Bislang ist es nur erlaubt, die entsprechenden Daten zu Abrechungszwecken zu speichern, künftig soll es eine Speicherpflicht geben.
Der Inhalt der Kommunikation und Daten, die Aufschluss über aufgerufene Internetseiten geben, dürfen dagegen nicht gespeichert werden. Dennoch, Datenschützer sehen in dieser geplanten Vorratsdatenspeicherung, die die Kommunikation eines jeden Bürgers erfasst, einen Verfassungsbruch und warnen vor dem "gläsernen Bürger". Besonders problematisch gestaltet sich die Situation für Geheimnisträger wie Seelsorger, Ärzte, Rechtsanwälte, Journalisten und Abgeordnete, denn auch deren Kommunikation würde vorsorglich aufgezeichnet, obwohl sie einen besonderen Schutz genießen.
Die Pläne stoßen aber nicht bei allen Mitgliedern der Regierungskoalition auf Zustimmung. Gleiches gilt für die Frage, ob mit der Vorratsdatenspeicherung tatsächlich mehr Sicherheit erreicht wird.
Die Frage, wer wann mit wem von welchem Ort aus kommuniziert hat, berühre den Kernbereich privater Lebensumstände sowie Geschäftsgeheimnisse. "Es ist bisher in keiner Weise überzeugend dargelegt, dass die Speicherung solch sensibler Daten in Fällen, in denen nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliegt, angemessen ist", heißt es in einem Appel des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat öffentlich vor einem möglichen Missbrauch der Daten gewarnt, die bei zahlreichen Telekommunikationsunternehmen und Internetprovidern gespeichert werden sollen. "Schon die Befürchtung von Missbrauch schreckt von unbefangener Telekommunikation ab, auf die Menschen in Notlagen (z.B. bei Gesundheits-, Ehe- oder Drogenproblemen) ebenso angewiesen sind wie die demokratische Gesellschaft insgesamt (z.B. Schutz von Informanten der Presse als Voraussetzung der Aufdeckung öffentlicher Missstände)", heißt es in dem Appell weiter.
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