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Datenschützer gegen Bundesmelderegister

"Zentralisierte Datenbestände wecken stets Begehrlichkeiten". Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix spricht sich gegen die Einführung eines Bundesmelderegisters aus. Nachdem der Bund im Rahmen der Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das Melderecht erhalten hat, plane der Bund nun die zentrale Erfassung von rund 82 Millionen Bürgern.
/ Jens Ihlenfeld
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Neben dem vom Bundesinnenministerium vorgeschlagenen Online-Zugriff auf biometrische Daten aller Deutschen, den der Bundestag bisher aus gutem Grund abgelehnt habe, gerate die geplante Schaffung eines Bundesmelderegisters in den Hintergrund, so Dix. Die Vorarbeiten würden bereits laufen.

Auch wenn keine zentrale Meldebehörde entstehen soll, könnte die zunehmende Vernetzung der kommunalen Melderegister in der Praxis zu einer zentralisierten Datenverarbeitung führen, wenn keine entsprechenden Sicherungen eingebaut werden.

Vor einer solchen zentralen Datenerfassung warnt der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix: "Zentralisierte Datenbestände wecken stets Begehrlichkeiten nicht nur bei den Sicherheitsbehörden, sondern auch bei anderen öffentlichen Stellen und Unternehmen." .

"Es darf keinen Rückfall in die Zeit des Zentralen Einwohnerregisters der ehemaligen DDR mit seinen Personenkennzeichen geben, die bei der deutschen Einigung als mit dem Grundgesetz unvereinbar angesehen und deshalb abgeschafft wurden. Die dezentrale Verarbeitung von Meldedaten im vereinten Deutschland hat sich bewährt."

Sofern es darum gehe, mit dem Bundesmelderegister mehr "E-Government" zu ermöglichen, so sei eine intensivere Vernetzung nur dann zu rechtfertigen, wenn allein der betroffene Bürger darüber entscheiden dürfte, ob Meldebehörden ihre Informationen über ihn stärker als bisher austauschen dürfen.


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