FTC: Unterhaltungsindustrie muss mehr für Jugendschutz tun

Jugendschutz bei Spielen mittlerweile besser als bei Filmen und Musik

Die US-Handelskommission FTC hat der Videospieleindustrie deutliche Verbesserungen beim Jugendschutz zugestanden, für Minderjährige sei es mittlerweile schwerer, über den Handel an Spiele für Erwachsene heranzukommen. Gleichzeitig würden die mit "M" für Mature (ab 17 Jahren) markierten Spiele aber auf Webseiten beworben, die Minderjährige stark frequentieren.

Artikel veröffentlicht am ,

Die 2005/2006 in den USA recht hitzig geführte Diskussion um Sex und Gewalt in Spielen ging auch an den Videospielverlegern und dem Handel nicht spurlos vorbei. Das als Selbstkontroll-Instanz der Videospielebranche dienende Entertainment Software Rating Board (ESRB) musste sich oft gegen Vorwürfe zu lascher Prüfung erwehren. Etwa im Hinblick auf das "Hot Coffee Mod" für das Rockstar-Games-Spiel "Grand Theft Auto: San Andreas" - dabei ließen sich die mittlerweile entfernten versteckten Sex-Spielchen nur durch Veränderungen am Programmcode aktivieren. Die ESRB stufte das Spiel danach erneut ein und verpasste ihm eine höhere Altersempfehlung.

Inhalt:
  1. FTC: Unterhaltungsindustrie muss mehr für Jugendschutz tun
  2. FTC: Unterhaltungsindustrie muss mehr für Jugendschutz tun

Anders als ihr deutsches Pendant USK spricht das ESRB nur Empfehlungen, aber keine verbindlichen Einstufungen aus. Eine ESRB-Einstufung für Spiele ist ebenfalls nicht verpflichtend, ebenso wenig müssen Händler beim Verkauf darauf achten, ob ein Erwachsenenspiel an Minderjährige ausgegeben wird. Dennoch haben sich ESRB und die großen US-Händlervereinigungen auf eine Zusammenarbeit verständigt, um den Kunden die Alterskennzeichnung verständlicher zu machen und das Alter aus Jugendschutzgründen zu überprüfen.

Auf das Alter des Käufers wird im Handel laut FTC immer mehr geachtet, aber längst nicht lückenlos: Bei Testkäufen im Jahr 2006 sollen Kinder in 42 Prozent der Fällen erfolgreich gewesen sein, ein Erwachsenenspiel zu erwerben. In den Jahren davor waren die Hürden beim Kauf von Erwachsenenspielen für Kinder aber noch deutlich einfacher: 2003 gelangen 69 Prozent der Testkäufe, 2001 noch 78 Prozent und 2000 waren 85 Prozent der Testkäufe von M-rated-Spielen durch Kinder erfolgreich.

Bei Eltern ist die ESRB-Empfehlung mittlerweile recht bekannt: 78 Prozent der von der FTC befragten Eltern kannten das System, drei Viertel davon würden die Beschreibungen auch lesen und berücksichtigen und immerhin 70 Prozent auch darauf achten, wenn ihr Sprössling ein Spiel das erste Mal spielen will. Kritik gibt es von der FTC dafür, dass weiterhin keine zusätzliche inhaltliche Beschreibung auf den Vorderseiten von Spielverpackungen zu finden ist. Auch viele Eltern würden sich wünschen, dass das System sie besser darüber informiert, wie hoch die Stufe der Gewalt in manchen Spielen ist.

Deutliche Kritik seitens der FTC gibt es für die Anbieter der vielen Handyspiele, denen Altershinweise komplett fehlen, da die Spiele gar nicht erst bei der ESRB eingereicht würden. Der Vertrieb läuft hier in der Regel über Netzbetreiber oder Dienstleister. Auch in Deutschland gibt es derzeit noch keine USK-Prüfung von Handyspielen, obwohl sie teilweise ein Qualitätsniveau erreichen wie das von Spielehandhelds, deren Spiele der USK-Prüfung unterliegen. Allerdings wird das sicherlich kein Dauerzustand bleiben.

Bitte aktivieren Sie Javascript.
Oder nutzen Sie das Golem-pur-Angebot
und lesen Golem.de
  • ohne Werbung
  • mit ausgeschaltetem Javascript
  • mit RSS-Volltext-Feed
FTC: Unterhaltungsindustrie muss mehr für Jugendschutz tun 
  1. 1
  2. 2
  3.  


Pre@cher 16. Apr 2007

Nicht nur hierzulande... als das damals aufkam (war das nicht ne Initiative von ner...

hoffnungslos 16. Apr 2007

Stimmt doch gar nich.... Imho isses schon gut, wenn die Amis endlich mal so nen...

erster 14. Apr 2007

hmmm... dazu fällt mir nur eins ein: erster :D



Aktuell auf der Startseite von Golem.de
Whistleblower
Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen

Wieder hat sich in den USA ein ehemals hochrangiger Militär und Beamter über Kontakte mit Aliens geäußert.

Whistleblower: Ehemaliger US-Konteradmiral äußert sich zu Außerirdischen
Artikel
  1. Schadstoffnorm 7: Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos
    Schadstoffnorm 7
    Neue Grenzwerte für Abrieb gelten auch für E-Autos

    Die neue Euronorm 7 legt nicht nur Grenzwerte für Bremsen- und Reifenabrieb fest, sondern auch Mindestanforderungen für Akkus.

  2. Ramjet: General Electric testet Hyperschalltriebwerk
    Ramjet
    General Electric testet Hyperschalltriebwerk

    Das Triebwerk soll Flüge mit Mach 5 ermöglichen.

  3. Elektroautos: Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie
    Elektroautos
    Mercedes und Stellantis übernehmen komplette Umweltprämie

    Nach dem abrupten Aus der staatlichen Förderung springen erste Hersteller von Elektroautos ein.

Du willst dich mit Golem.de beruflich verändern oder weiterbilden?
Zum Stellenmarkt
Zur Akademie
Zum Coaching
  • Schnäppchen, Rabatte und Top-Angebote
    Die besten Deals des Tages
    • Daily Deals • Last-Minute-Angebote bei Amazon • Avatar & The Crew Motorfest bis -50% • Xbox Series X 399€ • Cherry MX Board 3.0 S 49,95€ • Crucial MX500 2 TB 110,90€ • AVM FRITZ!Box 7590 AX + FRITZ!DECT 500 219€ [Werbung]
    •  /