FTC: Unterhaltungsindustrie muss mehr für Jugendschutz tun
Die 2005/2006 in den USA recht hitzig geführte Diskussion um Sex und Gewalt in Spielen ging auch an den Videospielverlegern und dem Handel nicht spurlos vorbei. Das als Selbstkontroll-Instanz der Videospielebranche dienende Entertainment Software Rating Board (ESRB) musste sich oft gegen Vorwürfe zu lascher Prüfung erwehren. Etwa im Hinblick auf das "Hot Coffee Mod" für das Rockstar-Games-Spiel "Grand Theft Auto: San Andreas" – dabei ließen sich die mittlerweile entfernten versteckten Sex-Spielchen nur durch Veränderungen am Programmcode aktivieren. Die ESRB stufte das Spiel danach erneut ein und verpasste ihm eine höhere Altersempfehlung.
Anders als ihr deutsches Pendant USK spricht das ESRB nur Empfehlungen, aber keine verbindlichen Einstufungen aus. Eine ESRB-Einstufung für Spiele ist ebenfalls nicht verpflichtend, ebenso wenig müssen Händler beim Verkauf darauf achten, ob ein Erwachsenenspiel an Minderjährige ausgegeben wird. Dennoch haben sich ESRB und die großen US-Händlervereinigungen auf eine Zusammenarbeit verständigt, um den Kunden die Alterskennzeichnung verständlicher zu machen und das Alter aus Jugendschutzgründen zu überprüfen.
Auf das Alter des Käufers wird im Handel laut FTC immer mehr geachtet, aber längst nicht lückenlos: Bei Testkäufen im Jahr 2006 sollen Kinder in 42 Prozent der Fällen erfolgreich gewesen sein, ein Erwachsenenspiel zu erwerben. In den Jahren davor waren die Hürden beim Kauf von Erwachsenenspielen für Kinder aber noch deutlich einfacher: 2003 gelangen 69 Prozent der Testkäufe, 2001 noch 78 Prozent und 2000 waren 85 Prozent der Testkäufe von M-rated-Spielen durch Kinder erfolgreich.
Bei Eltern ist die ESRB-Empfehlung mittlerweile recht bekannt: 78 Prozent der von der FTC befragten Eltern kannten das System, drei Viertel davon würden die Beschreibungen auch lesen und berücksichtigen und immerhin 70 Prozent auch darauf achten, wenn ihr Sprössling ein Spiel das erste Mal spielen will. Kritik gibt es von der FTC dafür, dass weiterhin keine zusätzliche inhaltliche Beschreibung auf den Vorderseiten von Spielverpackungen zu finden ist. Auch viele Eltern würden sich wünschen, dass das System sie besser darüber informiert, wie hoch die Stufe der Gewalt in manchen Spielen ist.
Deutliche Kritik seitens der FTC gibt es für die Anbieter der vielen Handyspiele, denen Altershinweise komplett fehlen, da die Spiele gar nicht erst bei der ESRB eingereicht würden. Der Vertrieb läuft hier in der Regel über Netzbetreiber oder Dienstleister. Auch in Deutschland gibt es derzeit noch keine USK-Prüfung von Handyspielen, obwohl sie teilweise ein Qualitätsniveau erreichen wie das von Spielehandhelds, deren Spiele der USK-Prüfung unterliegen. Allerdings wird das sicherlich kein Dauerzustand bleiben.
Lediglich Kinos achten in den USA laut FTC-Tests noch etwas mehr auf das Alter ihres Publikums. In 39 Prozent der Versuche kamen Minderjährige dort in Filme mit der zum "M"-Rating der ESRB äquivalenten "R"-Altersempfehlung (ab 17 Jahren). Kritik übte die FTC an der Film- und Musikindustrie, da es hier Kindern immer noch in 71 respektive 76 Prozent der Fällen möglich war, für erwachsene Altersgruppen gedachte Filme oder Musik zu erwerben. Hier habe sich deutlich weniger getan als in der Videospielindustrie, so die FTC.
Die hinter dem ESRB stehende Spielepublisher-Vereinigung Entertainment Software Association (ESA) zeigt sich stolz über die Würdigung ihrer Tätigkeit durch die FTC, sieht die Ergebnisse als Bestätigung für die freiwillige Selbstkontrolle der Industrie und will sich weiter darum bemühen, das System weiter zu verbessern.
Unabhängig davon, um welche der drei Unterhaltungsindustrien es sich dreht, bei allen gibt es laut FTC weiterhin Diskrepanzen zwischen der Selbstkontrolle im Jugendschutz und der Werbung. Im Bereich Videospiele würde es zwar immer weniger Fernsehwerbung für Erwachsenenspiele im Umfeld von bei Teenagern populären Sendungen geben. Dafür würden Erwachsenenspiele aber im Internet auf von Teenagern stark frequentierten Webseiten beworben. Obwohl die ESRB verlangt, dass entsprechende Werbung nur dort geschaltet wird, wo weniger als 45 Prozent der Rezipienten unter 17 Jahren alt sind. Die FTC sieht deshalb die ESRB in der Pflicht, sich wenigstens um die Einhaltung dieses beschränkten Standards zu bemühen.
Die FTC hat sich erstmals auch Trends beim viralen Marketing auch mit Hilfe von sozialen Netzwerken wie MySpace oder Video-Communitys wie YouTube gewidmet. Diese würden auch von der Unterhaltungsindustrie genutzt, ohne jedoch dabei ausreichende Altersempfehlungen zu geben, obwohl eine große Zahl von unter 17-jährigen Kindern diese Dienste nutzen.
"Dieser aktuelle FTC-Report zeigt Verbesserungen, aber deutet auch darauf hin, dass die Unterhaltungsindustrie einiges an Arbeit vor sich hat" , so FTC-Vorstand Deborah Platt Majoras in einer Zusammenfassung(öffnet im neuen Fenster) der Studie.



